Zuzahlung / Sinn der verm.wirk. Leistungen
Von: Ralf Panes (ralf2212@yahoo.de) [Profil]
Datum: 28.01.2008 13:31
Message-ID: <6060f0F1pmrv6U1@mid.individual.net>
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Newsgroup: de.soc.recht.steuern+buchfuehrung at.gesellschaft.finanzen
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Hallo, ich habe im letzten Jahr das erste Mal vermögenswirksame Leistungen bezogen. Privat auf 40 Euro im Monat aufgestockt, laufen diese in einen Aktienfonds. Nun habe ich zum Jahresende eine "Sparurkunde" bekommen, auf der stehen Zinsen in Höhe von ca. 3 Cent. Wo genau liegt eigentlich der Sinn der vermögenswirksamen Leistungen, wenn man *keinen* Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage hat? Gibt es zu irgend einem Zeitpunkt vom Staat etwas hinzu? Weil: Wo ist sonst der Unterschied dazu, wenn der ArbG mir das Geld einfach auf mein Gehalt draufschlägt, und ich dies privat in einen Fonds einzahle?? Zudem: Bei mir steht "Sperrfrist bis 2013", die üblichen 7 Jahre. Mein Kollege behauptet nun, er hätte schon öfter die Verträge über seine vermögenswirksamen Leistungen nach 2 Jahren bereits gekündigt, und das Geld ausgezahlt bekommen. Kann das sein? Vielen Dank!! Ralf[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Matthias Hanft (28.01.2008 13:58)
- Ralf Panes (28.01.2008 16:07)
- Ralf Panes (28.01.2008 16:08)
- Matthias Hanft (28.01.2008 17:35)
- Matthias Hanft (28.01.2008 17:34)
- Martin Hentrich (28.01.2008 16:17)
