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Zuzahlung / Sinn der verm.wirk. Leistungen

Von: Ralf Panes (ralf2212@yahoo.de) [Profil]
Datum: 28.01.2008 13:31
Message-ID: <6060f0F1pmrv6U1@mid.individual.net>
Followup-to: at.gesellschaft.finanzen
Newsgroup: de.soc.recht.steuern+buchfuehrung at.gesellschaft.finanzen
Hallo,

ich habe im letzten Jahr das erste Mal vermögenswirksame Leistungen
bezogen. Privat auf 40 Euro im Monat aufgestockt, laufen diese in einen
Aktienfonds.
Nun habe ich zum Jahresende eine "Sparurkunde" bekommen, auf der stehen
Zinsen in Höhe von ca. 3 Cent.

Wo genau liegt eigentlich der Sinn der vermögenswirksamen Leistungen,
wenn man *keinen* Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage hat? Gibt es zu
irgend einem Zeitpunkt vom Staat etwas hinzu? Weil: Wo ist sonst der
Unterschied dazu, wenn der ArbG mir das Geld einfach auf mein Gehalt
draufschlägt, und ich dies privat in einen Fonds einzahle??

Zudem: Bei mir steht "Sperrfrist bis 2013", die üblichen 7 Jahre. Mein
Kollege behauptet nun, er hätte schon öfter die Verträge über seine
vermögenswirksamen Leistungen nach 2 Jahren bereits gekündigt, und das
Geld ausgezahlt bekommen. Kann das sein?

Vielen Dank!!
Ralf

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