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Re: Zuzahlung / Sinn der verm.wirk. Leistungen

Von: Martin Hentrich (taxcel@aol.com) [Profil]
Datum: 28.01.2008 16:17
Message-ID: <u9srp3pq21c8drcepkbgtp67epvkr3cu26@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.finanzen
On Mon, 28 Jan 2008 13:31:33 +0100, Ralf Panes <ralf2212@yahoo.de>
wrote:

>Wo genau liegt eigentlich der Sinn der vermögenswirksamen Leistungen,
>wenn man *keinen* Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage hat? Gibt es zu
>irgend einem Zeitpunkt vom Staat etwas hinzu?

Nein. Es gibt nur die AN-Sparzulage, hast du keinen Anspruch, dann
sind VWL irgendwie witzlos, da ja aus versteuerertem Lohn entnommen.

> Weil: Wo ist sonst der
>Unterschied dazu, wenn der ArbG mir das Geld einfach auf mein Gehalt
>draufschlägt, und ich dies privat in einen Fonds einzahle??

Dann besteht kein Unterschied, siehe oben. *Wenn* der AG das macht.

>Zudem: Bei mir steht "Sperrfrist bis 2013", die üblichen 7 Jahre.
Mein
>Kollege behauptet nun, er hätte schon öfter die Verträge über
seine
>vermögenswirksamen Leistungen nach 2 Jahren bereits gekündigt, und das
>Geld ausgezahlt bekommen. Kann das sein?

Das spielt IMHO keine Rolle, wenn man keinen Anspruch aus
AN-Sparzulage hat.

Es ist sehr beliebt solche nichts bringenden Verträge zu kündigen bzw.
ruhen zu lassen und statt dessen das Geld in eine betriebliche
Altersvorsorge zu investieren, weil man die dann steuer- und
SV-beitragsfrei bekommt (jedenfalls bis zu 212 Euro im Monat).

Martin

--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

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