Re: Besitzstoerung und Fahrverbot was wird das kosten?
Datum: 27.02.2008 22:24
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Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Hans Huber wrote: > aha, dann hab ich Dich doch missverstanden. Ich hatte den Eindruck Du > stellst Dich wo anders hin. Wenn irgendwo was frei wär, ich würds tun. Es gibt lediglich eine Parkgarage um 3,20/angefangene Stunde. Aber ich hab weder Lust das zu zahlen, noch herauszufinden ob ich das privatrechtlich irgendwie vom Flashcparker zurückbekomme(n kann). > Wenn Du den Parkplatz nach dem Wegschleppen des > Falschparkers tatsächlich nutzt hab ich _kein_ Problem damit. Ich hatte nur > wie gesagt den Eindruck Du lässt abschleppen um dem Falschparker eine Lehre > zu erteilen und der Parkplatz bleibt dann ungenutzt. Ungenutzt würde er nichtmal bleiben, wenn ich wo anders stehen würde/könnte. Der Portier würde mich anrufen und sagen daß abgeschleppt wurde und ich würde mich auf "meinen" Parkplatz stellen, womit ein normaler Parkplatz frei würde. Und ja, irgendwann reichts einem und man sieht es auch als erzieherische Maßnahme wenn man ausnahmslos JEDEN abschleppen lässt. Wie gesagt, ein 2. Mal hat noch kein Abgeschleppter dort geparkt. Gruß, Jochen[ Auf dieses Posting antworten ]
