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Re: Problem mit Hund II

Von: Andreas Poeschek (a.poeschek@gmx.at) [Profil]
Datum: 23.04.2008 23:11
Message-ID: <679n0hF2n4tcqU1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Hallo!

Guenther Sohler schrieb:

>> Die gibt es meiner Meinung nicht.
>> Wenn die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, dass keine
Hunde
>> geduldet werden, dann ist dies eben so beschlossen worden.
>
> Ja gut, wenn aber im wohnungseigentumsvertrag nicht steht, dass die
> mehrheit relevanz hat, ist dies nichtig.

Das die Mehrheit entscheidet muss nicht im Wohnungseigentumsvertrag
stehen, da dies das WEG bereits definiert. Bitte führe Dir das WEG -
insbes. § 24 zu gemüte - dort wird auf
Beschlüsse der
Eigentümergemeinschaft eingegangen.

Grüße,
Andi

--
Andreas Pöschek
http://www.fuchur.at

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