Re: Problem mit Hund II
Von: Andreas Poeschek (a.poeschek@gmx.at) [Profil]
Datum: 23.04.2008 23:11
Message-ID: <679n0hF2n4tcqU1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
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Hallo! Guenther Sohler schrieb: >> Die gibt es meiner Meinung nicht. >> Wenn die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, dass keine Hunde >> geduldet werden, dann ist dies eben so beschlossen worden. > > Ja gut, wenn aber im wohnungseigentumsvertrag nicht steht, dass die > mehrheit relevanz hat, ist dies nichtig. Das die Mehrheit entscheidet muss nicht im Wohnungseigentumsvertrag stehen, da dies das WEG bereits definiert. Bitte führe Dir das WEG - insbes. § 24 zu gemüte - dort wird auf Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft eingegangen. Grüße, Andi -- Andreas Pöschek http://www.fuchur.at[ Auf dieses Posting antworten ]
