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Re: Fussballkarten zu sauteuren Preisen weiterverkaufen

Von: Andreas Poeschek (a.poeschek@gmx.at) [Profil]
Datum: 16.05.2008 01:59
Message-ID: <69413iF302c3pU1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Hallo!

Rudolf Harras schrieb:
> Frage: Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?
>
> Man kauft eine Fußballkarte für die Euro (Preis keine Ahnung, sagen wir
> 50 Euro) und verscherbelt sie dann auf Ebay für zB 500 Euro.
>
> Ist das erlaubt? Auch wenn man sie mit 1 Euro Startangebot reinstellt?
> Wenn nein, heißt das man dürfte diese Karte auch nicht verkaufen wenn
> man sie aus diversen Gründen (Krankheit etc.) nicht brauchen kann?

Ich frage mich, wie das möglich sein soll. Mit jeder erlosten bzw.
gekauften Karte war es notwendig Reisepassnummer und persönliche Daten
bekannt zu geben - jene Daten sind auf die Eintrittskarte registriert.
In der Hausordnung bzw. bei den AGB der UEFA steht darüber hinaus, dass
der Reisepass beim Betreten der Spielstätte bei Kontrollen zu zeigen ist.

Zwei Karten habe ich durchs Los gewonnen bzw. danach "erlost" kaufen
können - ich bekomme die Karten kommende Woche - nach Auskunft der UEFA
so spät, damit Fälschungen unterbunden werden. Ich kann dann berichten,
ob die angegebenen Daten auf die Karten mitaufgedruckt werden.

Viele Grüße
Andi

--
Andreas Pöschek
http://www.fuchur.at

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