Re: Fussballkarten zu sauteuren Preisen weiterverkaufen
Von: Andreas Poeschek (a.poeschek@gmx.at) [Profil]
Datum: 16.05.2008 01:59
Message-ID: <69413iF302c3pU1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
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Hallo! Rudolf Harras schrieb: > Frage: Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? > > Man kauft eine Fußballkarte für die Euro (Preis keine Ahnung, sagen wir > 50 Euro) und verscherbelt sie dann auf Ebay für zB 500 Euro. > > Ist das erlaubt? Auch wenn man sie mit 1 Euro Startangebot reinstellt? > Wenn nein, heißt das man dürfte diese Karte auch nicht verkaufen wenn > man sie aus diversen Gründen (Krankheit etc.) nicht brauchen kann? Ich frage mich, wie das möglich sein soll. Mit jeder erlosten bzw. gekauften Karte war es notwendig Reisepassnummer und persönliche Daten bekannt zu geben - jene Daten sind auf die Eintrittskarte registriert. In der Hausordnung bzw. bei den AGB der UEFA steht darüber hinaus, dass der Reisepass beim Betreten der Spielstätte bei Kontrollen zu zeigen ist. Zwei Karten habe ich durchs Los gewonnen bzw. danach "erlost" kaufen können - ich bekomme die Karten kommende Woche - nach Auskunft der UEFA so spät, damit Fälschungen unterbunden werden. Ich kann dann berichten, ob die angegebenen Daten auf die Karten mitaufgedruckt werden. Viele Grüße Andi -- Andreas Pöschek http://www.fuchur.at[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Rudolf Harras (16.05.2008 13:32)
- Wolfgang Decker (16.05.2008 13:43)
- Hans Huber (16.05.2008 18:47)
