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Gewährleistung oder Wandel

Von: Martin Washietl (martin.washietl@gmx.net) [Profil]
Datum: 21.06.2008 12:43
Message-ID: <uomp541q3uubqkhmh4td2k1d2t0ijdene8@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Hallo,

folgendes Problem:
Im März 2007 wurden 5 Stk. Sat Receiver bei einem grossen Auktionshaus
von einem Onlinehändler (aus Österreich) ersteigert (Neuware inkl.
Rechnung).
Im Jänner wurden 2 Stk. davon defekt, ich hab Kontakt zum Online
Händler aufgenommen und auf sein Anraten die defekten Receiver zu ihm
retourgeschickt und von ihm die Bestätigung bekommen, dass sie
getauscht werden.
Die ursprünglichen Receiver sind nun angeblich nicht mehr erhältlich,
drarum kam von ihm der Vorschlag, sie gegen ein anderes Modell
gleicher Marke auszutauschen.

Die habe ich jetzt bekommen, aber mit einer beigelegten Rechnung, die
mich sehr überrascht hat.
Er hat mir einfach die Differenz zu den derzeitigen Onlinepreisen der
neuen Receiver in Rechnung gestellt, obwohl ich dem nie zugestimmt
habe.
Ausserdem habe ich gerade festgestellt, dass in einem Karton ein
anderer (billigerer) Receiver mit der Verpackung des teureren Receiver
eingepackt ist.

Nun meine Frage:
Ich sehe nicht ein, den Aufpreis auf die teureren Receiver zu
bezahlen.
Ist dies rechtens?

Wegen dem falsch gelieferten Receiver muss ich ihn nochmal
kontaktieren und wahrscheinlich nochmal 6 Monate warten...

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