Gewährleistung oder Wandel
Von: Martin Washietl (martin.washietl@gmx.net) [Profil]
Datum: 21.06.2008 12:43
Message-ID: <uomp541q3uubqkhmh4td2k1d2t0ijdene8@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 21.06.2008 12:43
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Hallo, folgendes Problem: Im März 2007 wurden 5 Stk. Sat Receiver bei einem grossen Auktionshaus von einem Onlinehändler (aus Österreich) ersteigert (Neuware inkl. Rechnung). Im Jänner wurden 2 Stk. davon defekt, ich hab Kontakt zum Online Händler aufgenommen und auf sein Anraten die defekten Receiver zu ihm retourgeschickt und von ihm die Bestätigung bekommen, dass sie getauscht werden. Die ursprünglichen Receiver sind nun angeblich nicht mehr erhältlich, drarum kam von ihm der Vorschlag, sie gegen ein anderes Modell gleicher Marke auszutauschen. Die habe ich jetzt bekommen, aber mit einer beigelegten Rechnung, die mich sehr überrascht hat. Er hat mir einfach die Differenz zu den derzeitigen Onlinepreisen der neuen Receiver in Rechnung gestellt, obwohl ich dem nie zugestimmt habe. Ausserdem habe ich gerade festgestellt, dass in einem Karton ein anderer (billigerer) Receiver mit der Verpackung des teureren Receiver eingepackt ist. Nun meine Frage: Ich sehe nicht ein, den Aufpreis auf die teureren Receiver zu bezahlen. Ist dies rechtens? Wegen dem falsch gelieferten Receiver muss ich ihn nochmal kontaktieren und wahrscheinlich nochmal 6 Monate warten...[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Johann Mayerwieser (21.06.2008 19:43)
- Hans Huber (22.06.2008 00:57)
- Martin Washietl (22.06.2008 11:58)
- Herbert Wotzel (22.06.2008 13:07)
- Bernd Petrovitsch (24.06.2008 01:31)
- Johann Mayerwieser (22.06.2008 20:04)
- Otto Adam (22.06.2008 13:14)
- Martin Washietl (22.06.2008 13:32)
