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Email Gültigkeit im rechtlichen Sinne

Von: Kurt Klauber (rampsus@shared-files.de) [Profil]
Datum: 25.06.2008 19:02
Message-ID: <3gu46418v43i7karbsg1b45mabcscmvho8@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Hoi!

Folgende Frage bewegt mich aktuell:

Werden Emails rechtlich anerkannt, z.B. bei Kündigungen o.ä.?

M.E.n. ja, denn es zählt ja der Wille.

Wenn man z.B. einen Mobiltelefonvertrag kündigt, dann sollte es kein
Problem sein, dies auch rechtlich anzuerkennen, sofern der Kunde
eindeutig erkennbar ist (z.B. durch Name, Anschrift, Kundenkennwort,
etc.).

Auf meiner Suche im Netz war ich bisher noch nicht sonderlich
erfolgreich. Bei dem, was ich gefunden habe, geht es zwar um etwas
anderes, der Hintergrund dürfte jedoch ähnlich sein:
http://64.233.183.104/search?qÊche:T_sfwvauPowJ:ftp://ftp.freenet.at/privacy/sigg/ad
-pos.doc

[...]Nicht die Unterschrift macht den Vertrag gültig, sondern die
Übereinstimmung der Willenserklärungen der Vertragspartner. Eine
Analyse der (manuellen oder elektronischen) Unterschrift hat das
Gericht ausschließlich dann vorzunehmen, wenn von einer der beiden
Parteien bestritten wird, daß die strittige Erklärung von ihr stammt
(das kommt in der gerichtlichen Praxis praktisch nie vor).[...]

Somit meine ich, daß ein formloses Schreiben per Email genauso
Gültigkeit hat, wie ein Wisch, der per Brief geschickt wird. Eine
Unterschrift (oder Signatur wie in dem Link besprochen) bedarf es
daher anscheinend nicht.

Wer kann Klarheit bringen? :)

Grüße.


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