Re: Email Gültigkeit im rechtlichen Sinne
Von: Michael Zmugg (michael_zmugg@hotmail.com) [Profil]
Datum: 25.06.2008 21:31
Message-ID: <6cfkp3F3e85pqU1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 25.06.2008 21:31
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Kurt Klauber wrote::
> Werden Emails rechtlich anerkannt, z.B. bei Kündigungen o.ä.?
In den AGB´s nachsehen. Hab die Situation mal gehabt das mir ein Provider
weismachen wollte, eine Kündigung per E-Mail reiche nicht aus. Da er mir das
aber auf mein Kündigungs-Mail geantwortet hat, hat er mir quasi schon mal
den Empfang desselben bestätigt. Das ist nicht unwichtig. Weiters stand in
den AGB´s das die Kündigung in "geeigneter Form" zu erfolgen hat. Und
das
ist E-Mail allemal (war auch so)!
Gruss
Mike
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