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Verweigerung der Paketannahme

Von: Werner Tann (wtann@gmx.at) [Profil]
Datum: 20.06.2008 10:41
Message-ID: <6c18q1F3e33juU1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Ein Online-Händler aus Deutschland hat nach nach eigener Bekundung die
Ware am 1. des Monats abgeschickt, und zwar gegen Rechnung. Da sie am
14. beim Käufer immer noch nicht eingetroffen ist, setzt der eine
Nachfrist bis zum 21. Auch dieser Termin verstreicht ohne Einlangen
der Sendung. Der (potentielle) Käufer ist damit doch aus der Pflicht,
richtig? Er würde ab diesem Zeitpunkt das Paket nicht mehr annehmen.

Die eigentliche Anfrage nun aber: Was passiert, wenn das Paket am 25.
eintrifft und es ein Nachbar annimmt? Ist das eine rechtlich gültige
Annahme durch den Empfänger? Wenn nein, was passiert mit dem Paket?
Der Käufer kann's schließlich nicht beim Nachbarn lassen ... (Es geht
nicht um Rücktrittsrecht, da angesicht des Werts und der AGB in dem
Fall der Käufer das hohe Auslandsporto für die Rücksendung tragen
müßte, also das ist nicht das Thema und kommt nicht in Betracht.)

Wie wehrt man rechtsgültig eine Annahme der Sendung ab? Oder trägt der
Käufer das Paket einfach auf die Post zurück und sagt, "nehme ich
nicht an, bitte retour, aber ich zahle nichts". Geht das? Muß das
gehen?

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