Re: Abschleppen vor Einfahrt
Von: Clemens Aigner (aignerc@sms.at) [Profil]
Datum: 11.06.2008 09:12
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Newsgroup: at.gesellschaft.recht
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On 11 Jun., 08:06, Johann Mayerwieser <johann.mayerwie...@gmail.com> wrote: > Der Aufforderer sagt: Ich will da hinein und bin > berechtigt - schleppen Sie ab - und da wird es > üblicherweise gemacht (außer der > Aufforderer fährt ein Fahrrrad). Wo Einfahrten zugeparkt werden, ist Parkraum knapp, und auch der Radfahrer kann ja einen KFZ-Zulassungsschein bei sich haben. Das gehinderte und durch Zulassungschein referenzierte KFZ parkt auf Grund des knappen Parkraums natürlich nicht sichtbar in der Nähe, sondern ... Und flugs wird abgeschleppt. *g* Clemens[ Auf dieses Posting antworten ]
