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Re: Abschleppen vor Einfahrt

Von: Clemens Aigner (aignerc@sms.at) [Profil]
Datum: 11.06.2008 09:12
Message-ID: <4e6aa3f9-59c8-48a7-a120-b2b9105adf99@t54g2000hsg.googlegroups.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
On 11 Jun., 08:06, Johann Mayerwieser <johann.mayerwie...@gmail.com>
wrote:
> Der Aufforderer sagt: Ich will da hinein und bin
> berechtigt - schleppen Sie ab - und da wird es
> üblicherweise gemacht (außer der
> Aufforderer fährt ein Fahrrrad).

Wo Einfahrten zugeparkt werden, ist Parkraum knapp,
und auch der Radfahrer kann ja einen
KFZ-Zulassungsschein bei sich haben.

Das gehinderte und durch Zulassungschein
referenzierte KFZ parkt auf Grund des
knappen Parkraums natürlich nicht
sichtbar in der Nähe, sondern ...

Und flugs wird abgeschleppt. *g*

Clemens

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