Re: Delle durch Tür öffnen
Von: Hans Huber (huberh@gmx.net) [Profil]
Datum: 30.06.2008 19:38
Message-ID: <97a9a$48691a16$3eb28e19$4782@news.chello.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 30.06.2008 19:38
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"Heinrich Moser" schrieb > Daher bleibt die Frage offen: Wer haftet für den Schaden, den ein > unmündiges Kind verursacht, falls keine Verletzung der > Aufsichtspflicht vorliegt? De facto werden wohl entweder die > Haushaltsversicherung oder die Eltern zahlen (gehört sich irgendwie > auch), aber wie sieht das de jure aus? Ich hab die Thematik folgendermaßen verstanden: *) Ist ein Kind unmündig sind die Eltern in der Regel aufsichtspflichtig. *) Das Ausmaß der Aufsichtspflicht ist vom Alter des Kindes, dessen Entwicklung, sowie von den spezifischen Umständen (nennen wir es mal "was ortsüblich ist") abhängig und kann daher nicht (rechtsverbindlich) aus Quellen wie Gesetzen oder Urteilen abgeleitet werden. Letztendlich entscheidet sowas im Streitfall der Richter. *) Liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, haften Eltern auch nicht für von ihren Kindern verursachte Schäden. *) Die in österreich angebotenen Haushaltsversicherungen enthalten in der Regel auch eine Privathaftplichtversicherung für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder (zumindest solange sie minderjährig sind, je nach Versicherungsvertrag). soweit wurden diese Punkte ja auch schon in Parallelpostings angesprochen. Was jedoch meines Erachtens noch nicht gesagt wurde: *) Der Geschädigte hat sehr wohl Rechtsanspruch auf Schadenersatz, er kann ihn nur nicht unmittelbar eintreiben, weil ihm dazu gegen ein vermögensloses Kind keine passenden Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Dass sehr wohl Rechtsanspruch besteht leite ich auch daraus ab, da sonst die Privathaftpflichtversicherungen diese Schäden nicht kommentarlos begleichen würden. *) Der Geschädigte bleibt zwar (im Falle dass ihm ein minderjähriges Kind ohne dass eine Aufsichtspflicht verletzt wurde einen Schaden zufügt) vorerst einmal auf dem Schaden sitzen (das Kind hat ja in der Regel kein Vermögen aus dem man den Schaden begleichen könnte), er kann sich meines Erachtens jedoch einen 30 Jahre gültigen Titel holen und den Schaden dann sobald der Verursacher eigenes Einkommen hat eintreiben. zugegeben: Wegen einer Delle im Auto wird sich das niemand antun.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Florian Burger (30.06.2008 21:14)
