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Re: [Unfall] Polizeiprotokoll mit 'Lüge'

Von: Florian Burger (wird.nicht.gelesen@inode.at) [Profil]
Datum: 26.06.2008 21:06
Message-ID: <Xns9AC9D4888CC5florianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Tadej Brezina schrieb:

> Was tun nun?

Mitteilung an die Bundespolizeidirektion bzw Sicherheitsdirektion.
Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, die den Akt (Sachbeschädigung) zur
Bearbeitung erhalten wird.
Bei beiden Mitteilungen ersichtlich machen, dass der jeweils andere
Empfänger ebenfalls Kenntnis davon hat.

> Könnte 1. dem Klagenden Z evtl. schadend ausgelegt werden vom Gericht,
> da er Zeugin U beeinflusst haben könnte, durch Weiterleitung des
> Polizeiprotokolls. Ist das verboten? Glaube nicht.

Nein, ist nicht verboten.

> Meine Einschätzung:
> Eine erdichtete Zeugenaussage sollte man keinesfalls auf sich sitzen
> lassen, sondern umgehend eine Berichtigung urkundlich machen.

Teile deine Einschätzung.

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im
UStG"
ISBN 3-8311-0562-6                     |             ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at         |

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