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Re: alimenteberechnung nach heirat?

Von: Johann Mayerwieser (johann.mayerwieser@gmail.com) [Profil]
Datum: 17.06.2008 11:21
Message-ID: <3g0f549m4oe9lq6br4clkgvg86td40dpjl@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Matthias Ruckenbauer <spameater.mr@gmx.at> wrote:

>Sabine Dohmhofer wrote:
>
>> "Matthias Ruckenbauer" <spameater.mr@gmx.at> schrieb im
Newsbeitrag
>> news:6bmtadF3ce28gU1@mid.individual.net...
>
>>> ... wird zumindest in der katholischen Kirche, wenn ich das richtig
>>> im Kopf habe, nicht funktionieren, da Du nur kirchlich heiraten
>>> kannst, wenn Du bereits standesamtlich verheiratet bist.
>
>> das ist ein völliger schwachsinn, ich kenne einige paare, die nur
>> kirchlich geheiratet haben.
>
>Das hatte ich dann wohl falsch in Erinnerung. Keine Ahnung, wo ich das
>her hatte.

Stimmt schon - ist IMHO im Konkordat verankert. ABer es gibt legale(?)
Ausnahmen.

Liebe Grüße
Hannes

--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)

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