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Re: alimenteberechnung nach heirat?

Von: Florian Burger (wird.nicht.gelesen@inode.at) [Profil]
Datum: 17.06.2008 21:50
Message-ID: <Xns9AC0DBEF39362florianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Sabine Dohmhofer schrieb:

> "Matthias Ruckenbauer" <spameater.mr@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
>> ... wird zumindest in der katholischen Kirche, wenn ich das richtig im
>> Kopf habe, nicht funktionieren, da Du nur kirchlich heiraten kannst,
>> wenn Du bereits standesamtlich verheiratet bist.
>
> das ist ein völliger schwachsinn, ich kenne einige paare, die nur
> kirchlich geheiratet haben.

*Grundsätzlich* verlangt die röm.-kath. Kirche, dass vorher
standesamtlich geheiratet wird, damit eben aus Sicht der Rechtsordnung
auch eine Ehe geschlossen wird und nicht bloß aus Sicht der Kirche.

Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Insb wenn mit der standesamtlichen
Heirat finanzielle Verluste einhergehen (zB Verlust besagter Witwenrente
oder Verlust der Studienbeihilfe bei Studierenden), wird von dieser
Voraussetzung abgesehen. Zumindest im Falle der Studierenden soll aus
kirchlicher Sicht das Paar die standesamtliche Heirat nachholen.

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im
UStG"
ISBN 3-8311-0562-6                     |             ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at         |

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