Re: alimenteberechnung nach heirat?
Von: Florian Burger (wird.nicht.gelesen@inode.at) [Profil]
Datum: 17.06.2008 21:50
Message-ID: <Xns9AC0DBEF39362florianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 17.06.2008 21:50
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Sabine Dohmhofer schrieb: > "Matthias Ruckenbauer" <spameater.mr@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag >> ... wird zumindest in der katholischen Kirche, wenn ich das richtig im >> Kopf habe, nicht funktionieren, da Du nur kirchlich heiraten kannst, >> wenn Du bereits standesamtlich verheiratet bist. > > das ist ein völliger schwachsinn, ich kenne einige paare, die nur > kirchlich geheiratet haben. *Grundsätzlich* verlangt die röm.-kath. Kirche, dass vorher standesamtlich geheiratet wird, damit eben aus Sicht der Rechtsordnung auch eine Ehe geschlossen wird und nicht bloß aus Sicht der Kirche. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Insb wenn mit der standesamtlichen Heirat finanzielle Verluste einhergehen (zB Verlust besagter Witwenrente oder Verlust der Studienbeihilfe bei Studierenden), wird von dieser Voraussetzung abgesehen. Zumindest im Falle der Studierenden soll aus kirchlicher Sicht das Paar die standesamtliche Heirat nachholen. Florian -- "Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG" ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4 http://www.zivildienstrecht.at |[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Bernd Petrovitsch (18.06.2008 00:45)
- Michael Suda (18.06.2008 07:13)
- Bernd Petrovitsch (18.06.2008 09:51)
- Johann Mayerwieser (18.06.2008 10:21)
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