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Re: Email Gültigkeit im rechtlichen Sinne

Von: Thomas Zehetbauer (thomasz@hostmaster.org) [Profil]
Datum: 28.06.2008 10:32
Message-ID: <852a5b9e-d5b9-4ab2-bdbb-e7938995684c@m45g2000hsb.googlegroups.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
On Jun 28, 2:56 am, Bernhard Kuemel <Bernh...@bksys.at> wrote:
> Ich hatte mir uebrigens schon oefter gewuenscht, Kontoaktivitaeten
> per PGP email machen zu koennen (als ich noch keine Standleitung
> hatte und laengere Onlinezeiten aus Kostengruenden vermeiden wollte).

Das wünsche ich mir heute mehr als damals. Das Telnet-Interface (ja,
telnet) des P.S.K. Telebanking war 1000 Mal besser als das heutige Web-
Interface. Wenn ich beim Eingeben einer Transaktion noch etwas suche
(IBAN, Kundennummer,...) fällt das dumme System schon ins Timeout und
ich muss von vorne beginnen. Da würde ich mir wirklich ein e-mail
Formular wünschen, wie man es damals bei Internic hatte. Ein Text-
Formular zum ausfüllen (meinetwegen auch XML), PGP signieren und
abschicken. Das war genial!

> Dieses Rumgetue mit Unterschriften ist sowieso ueberbewertet.

Ich kann nicht verstehen, dass Unterschriften, die nicht vor Zeugen
geleistet wurden, heutzutage überhaupt noch irgendeine Bedeutung
haben.

Jedesmal wenn ich mit Kreditkarte bezahle, habe ich Bedenken, dass die
meine Unterschrift nicht akzeptieren, weil diese je nach Schreibgerät
und Unterlage ganz anders aussieht als die auf der Karte. Umgekehrt
verschicke ich meine ganze Post seit Jahren mit ein und derselben
eingescannten Unterschrift. Einmal wurde diese gefälscht, aber nicht
aus einem meiner verschickten Dokumente, sondern mittels Kopierer von
einem eigenhändig unterschriebenen Formular. IMO basiert das ganze
Unterschriftsunwesen also nur auf dem blindem Vertrauen, dass diese
nicht oder zumindestens nicht ohne Einverständnis des Unterzeichnenden
gemacht wird.

Tom

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