Re: Verweigerung der Paketannahme
Von: Werner Tann (wtann@gmx.at) [Profil]
Datum: 21.06.2008 16:57
Message-ID: <6c4j5mF3etap6U2@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 21.06.2008 16:57
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Wolfgang Decker <wode_muelleimer@yahoo.de> schrieb: >Nochmal, ich als Empfänger habe nie den AGB der Post zugestimmt, weiß >auch gar nicht, dass sie sich mit der Lieferung an irgendwen anderen >ihrer Zustellung an *mich* entziehen kann. Ich weiß, was Du meinst, und das ist theoretisch richtig. Aber in der Praxis wendet die Post halt täglich auf uns als *Empfänger* ihre AGB an. Besagter von mir zitierter Passus ist einer, der speziell vom Empfänger spricht, mit dem die Post (offensichtlich? scheinbar?) gar keinen Vertrag hat. Schon das ist äußerst merkwürdig. Wie gesagt, lösen tut es das beschriebene Problem so oder so nicht. Siehe Parallelposting an Florian.[ Auf dieses Posting antworten ]
