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Re: Verweigerung der Paketannahme

Von: Werner Tann (wtann@gmx.at) [Profil]
Datum: 21.06.2008 16:57
Message-ID: <6c4j5mF3etap6U2@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Wolfgang Decker <wode_muelleimer@yahoo.de> schrieb:

>Nochmal, ich als Empfänger habe nie den AGB der Post zugestimmt, weiß
>auch gar nicht, dass sie sich mit der Lieferung an irgendwen anderen
>ihrer Zustellung an *mich* entziehen kann.

Ich weiß, was Du meinst, und das ist theoretisch richtig. Aber in der
Praxis wendet die Post halt täglich auf uns als *Empfänger* ihre AGB
an. Besagter von mir zitierter Passus ist einer, der speziell vom
Empfänger spricht, mit dem die Post (offensichtlich? scheinbar?) gar
keinen Vertrag hat. Schon das ist äußerst merkwürdig.

Wie gesagt, lösen tut es das beschriebene Problem so oder so nicht.
Siehe Parallelposting an Florian.

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