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[Unfall] Polizeiprotokoll mit 'Lüge'

Von: Tadej Brezina (tadej_usenet@gmx.at) [Profil]
Datum: 26.06.2008 08:10
Message-ID: <486332e4$0$8024$3b214f66@tunews.univie.ac.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Hallo liebe Leute!
Eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Meine Freundin U wurde Zeugin eines Straßenverkehrsunfalls Autofahrer X
(und Beifahrer Y) gegen Passantin A. Ebenfalls Zeuge dieses Unfalles
wurde Radfahrer Z. Radfahrer Z hinterläßt Freundin U die Kontaktdaten,
da er einen Termin hatte und nicht auf das Eintreffen der Exekutive
warten wollte/konnte.
X und Y versuchen nun physisch, Z am Wegfahren zu hindern. Es entsteht
eine Rangelei und es kommt zu einer Beschädigung des Fahrrades.
Polizei trifft ein, Aufnahme der Daten der Beteiligten, kurze Befragung
der Zeugen zum ersten Sachverhalt. Bei der Gelegenheit erstattet Z gegen
X und Y Anzeige.
U wird bis dato von der Polizei nicht detailiert einvernommen, weder zu
erster noch zweiter Begebenheit.
Von Z bekommt nun U das Polizeiprotokoll weitergeleitet, in dem sie mit
der Aussage (die sie niemals gemacht hat), dass sie die Rangelei nicht
gesehen hat, aufgeführt wird.
Die Polizei hat offensichtlich zumindest diesen Teil des Protokolls
aufwandsminimierend erdichtet.

Was tun nun?
1. Protest bei der entsprechenden Polizeistelle wegen der Dichtung?
2. Warten auf eine evtl. Vorladung zum Gerichtstermin und dann die
Dichtung aufklären?
3. ...

Könnte 1. dem Klagenden Z evtl. schadend ausgelegt werden vom Gericht,
da er Zeugin U beeinflusst haben könnte, durch Weiterleitung des
Polizeiprotokolls. Ist das verboten? Glaube nicht.

Meine Einschätzung:
Eine erdichtete Zeugenaussage sollte man keinesfalls auf sich sitzen
lassen, sondern umgehend eine Berichtigung urkundlich machen.

Danke und mfg
Tadej
--
"Frauen sind als Gesprächspartner nun einmal interessanter,
weil das Gespräch nicht beendet ist, wenn nichts sinnvolles mehr zu
sagen ist."
<David Kastrup in d.t.r>

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