[Unfall] Polizeiprotokoll mit 'Lüge'
Von: Tadej Brezina (tadej_usenet@gmx.at) [Profil]
Datum: 26.06.2008 08:10
Message-ID: <486332e4$0$8024$3b214f66@tunews.univie.ac.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
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Hallo liebe Leute! Eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Meine Freundin U wurde Zeugin eines Straßenverkehrsunfalls Autofahrer X (und Beifahrer Y) gegen Passantin A. Ebenfalls Zeuge dieses Unfalles wurde Radfahrer Z. Radfahrer Z hinterläßt Freundin U die Kontaktdaten, da er einen Termin hatte und nicht auf das Eintreffen der Exekutive warten wollte/konnte. X und Y versuchen nun physisch, Z am Wegfahren zu hindern. Es entsteht eine Rangelei und es kommt zu einer Beschädigung des Fahrrades. Polizei trifft ein, Aufnahme der Daten der Beteiligten, kurze Befragung der Zeugen zum ersten Sachverhalt. Bei der Gelegenheit erstattet Z gegen X und Y Anzeige. U wird bis dato von der Polizei nicht detailiert einvernommen, weder zu erster noch zweiter Begebenheit. Von Z bekommt nun U das Polizeiprotokoll weitergeleitet, in dem sie mit der Aussage (die sie niemals gemacht hat), dass sie die Rangelei nicht gesehen hat, aufgeführt wird. Die Polizei hat offensichtlich zumindest diesen Teil des Protokolls aufwandsminimierend erdichtet. Was tun nun? 1. Protest bei der entsprechenden Polizeistelle wegen der Dichtung? 2. Warten auf eine evtl. Vorladung zum Gerichtstermin und dann die Dichtung aufklären? 3. ... Könnte 1. dem Klagenden Z evtl. schadend ausgelegt werden vom Gericht, da er Zeugin U beeinflusst haben könnte, durch Weiterleitung des Polizeiprotokolls. Ist das verboten? Glaube nicht. Meine Einschätzung: Eine erdichtete Zeugenaussage sollte man keinesfalls auf sich sitzen lassen, sondern umgehend eine Berichtigung urkundlich machen. Danke und mfg Tadej -- "Frauen sind als Gesprächspartner nun einmal interessanter, weil das Gespräch nicht beendet ist, wenn nichts sinnvolles mehr zu sagen ist." <David Kastrup in d.t.r>[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Florian Burger (26.06.2008 21:06)
