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Lieferverzug bei einer Einbauküche

Von: scoutice@gmail.com [Profil]
Datum: 05.06.2008 09:34
Message-ID: <9dfe29eb-f6c1-45b6-bb90-c76cad5d6af8@f36g2000hsa.googlegroups.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Lieferverzug bei einer Einbauküche, platzen lassen 2er Liefertermine
und weitere Verzögerungen bei der Aufstellung. Geringfügige Schäden an

Verputz durch Tischler verursacht.

Sachverhalt:
Am zweiten April wurde der geplante Liefertermin in der Kalenderwoche
22 (26. Mai - 30. Mai) schriftlich bestätigt.
Am Montag, 26. Mai wurde die Lieferung der Küche für Mittwoch, 28. Mai
telefonisch angekündigt. Der Aufbau sollte Donnerstag und Freitag
stattfinden. Am Mittwoch wurde die Lieferung auf Donnerstag
verschoben, am Donnerstag auch Donnerstag Nachmittag - jeweils
telefonisch. Am Donnerstag Nachmittag haben dann meine Lebensgefährtin
bzw. ich auf der Baustelle gewartet, niemand ist gekommen. Gegen 17:30
habe ich dann angerufen, wobei mir mitgeteilt wurde, dass erst am
Freitag geliefert und gearbeitet wird. Dabei ist mir versichert
worden, dass die Küche am Montag fertig sei.
Am Montag am Abend (gegen 17:30) ist kein Tischler mehr auf der
Baustelle, auch ist die Küche nicht fertig. Am Dienstag Abend (17:45)
finde ich ebenfalls niemand vor, nur ist in der Küche gar nichts
passiert.
Umgehende telefonische Rückfrage beim Tischler: Sein Chef hat den
Tischler zum Nachbarn beordert. Telefonische Rückfrage bei meinem
Ansprechpartner in der Firma: Der wusste nichts davon, dass der
Tischler abgezogen wurde, auch der Chef wusste angeblich nichts davon.
Es wurde mir, nachdem meine Forderung der baldigen Fertigstellung sehr
nachdrücklich deponiert habe, zugesichert, dass der Tischler am
nächsten Tag (Mittwoch) bei mir arbeitet und sicher fertig werde.
Am Mittwoch habe ich dann um 1/2 8 persönlich mit dem Chef gesprochen,
der dann noch versuchte, die ganze "Schuld" auf meinen Nachbarn zu
schieben, weil dieser auf seinem Liefertermin (Montag bis Mittwoch)
bestanden habe. Da sich aber weder mein Nachbar noch ich sich für
solche Dinge interessieren, habe ich ihm mitgeteilt, dass bestehende
Verträge natürlich einzuhalten sind.

Als der Tischler dann am Mittwoch um 19:30 fertig war, habe ich die
Zahlung (ca 1/4 der Auftragssummer) verweigert, und darauf
hingewiesen, dass ich mich zuerst rechtlich erkundigen muss und mir
überlegen muss, wieviel ich mir für den ganzen Ärger einbehalte. Er
ist jedoch natürlich auf dem gesamten Restbetrag bestanden.

Nun stellen sich für mich ein paar Fragen, da ich das ganze sicherlich
nicht so auf mir sitzen lasse, da das ganze Vorgehen einige Probleme
für mich verursacht hat (3x von der Arbeit wegfahren (Zeit und Geld),
einige Telefonate (Kosten), Ärger (nicht messbar) und weitere
verursachen hätte können: Wir heute bekommen heute Vormittag das
Wohnzimmer, wo die Küchengeräte und Möbel während des Aufbaus gelage
rt
wurden.

Bei der Küche selbst gibt es keine Mängel, (sowohl der Tischler, als
auch der Sachbearbeiter waren die ganze Zeit über recht freundlich,
bemüht und wirkten kompetenz, einzig und alleine der Chef ist
unorganisiert und überheblich), aber an 2 Stellen (beim Dunstabzug und
bei einem Kasterl an der Wand) wurde der Verputz (eigentlich nur die
Farbe) beschädigt. [Normalerweise würd ich hier einen Pinsel in die
Hand nehmen und schnell drübermalen].

Nun aber zum Rechtlichen: Ich werde daher heute eine Mängelrüge
schriftlich an das Unternehmen verfassen und darauf bestehen, dass
binnen 6 Wochen die verursachten Schäden repariert werden.
* Kann ich mir dafür einen Haftungsrücklass einseitig behalten?
* Muss die Küchenfirma, sofern sie den Schaden reparieren lässt, einen
konzessionierten Malerbetrieb schicken, oder darf sie das auch selber
ausbessern (technisch ist es kein Problem)?
* Kann ich irgendwie (rechtlich gedeckt) meine Kosten, die ich durch
die Lieferung hatte, geltend machen (
** Kilometergeld?
** Telefonkosten?
** Verdienstentgang?
* oder fällt das in die Kategorie Pech gehabt?
* Kann ich dafür belangt werden, die Sachverhaltsdarstellung an den
Küchenproduzenten zu schicken? (Die Küchenfirma arbeitet exklusiv für
diesen Küchenproduzenten und hat auch den Namen des Küchenproduzenten
im eigenen Firmenwortlauft - zumindest im Briefpapier und in der
Werbung, dürfte also eine Art Franchise sein.)

Mir geht es darum, dass ich nicht gewillt bin, den vollen Restbetrag,
der gestern fällig gewesen wäre, zu begleichen, sondern - und sei es
nur um ein Zeichen zu setzen - einen Betrag für die ganzen Umstände
zurückzubehalten.

mfG
Thomas Hofer

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