Lieferverzug bei einer Einbauküche
Von: scoutice@gmail.com [Profil]
Datum: 05.06.2008 09:34
Message-ID: <9dfe29eb-f6c1-45b6-bb90-c76cad5d6af8@f36g2000hsa.googlegroups.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
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Lieferverzug bei einer Einbauküche, platzen lassen 2er Liefertermine und weitere Verzögerungen bei der Aufstellung. Geringfügige Schäden an Verputz durch Tischler verursacht. Sachverhalt: Am zweiten April wurde der geplante Liefertermin in der Kalenderwoche 22 (26. Mai - 30. Mai) schriftlich bestätigt. Am Montag, 26. Mai wurde die Lieferung der Küche für Mittwoch, 28. Mai telefonisch angekündigt. Der Aufbau sollte Donnerstag und Freitag stattfinden. Am Mittwoch wurde die Lieferung auf Donnerstag verschoben, am Donnerstag auch Donnerstag Nachmittag - jeweils telefonisch. Am Donnerstag Nachmittag haben dann meine Lebensgefährtin bzw. ich auf der Baustelle gewartet, niemand ist gekommen. Gegen 17:30 habe ich dann angerufen, wobei mir mitgeteilt wurde, dass erst am Freitag geliefert und gearbeitet wird. Dabei ist mir versichert worden, dass die Küche am Montag fertig sei. Am Montag am Abend (gegen 17:30) ist kein Tischler mehr auf der Baustelle, auch ist die Küche nicht fertig. Am Dienstag Abend (17:45) finde ich ebenfalls niemand vor, nur ist in der Küche gar nichts passiert. Umgehende telefonische Rückfrage beim Tischler: Sein Chef hat den Tischler zum Nachbarn beordert. Telefonische Rückfrage bei meinem Ansprechpartner in der Firma: Der wusste nichts davon, dass der Tischler abgezogen wurde, auch der Chef wusste angeblich nichts davon. Es wurde mir, nachdem meine Forderung der baldigen Fertigstellung sehr nachdrücklich deponiert habe, zugesichert, dass der Tischler am nächsten Tag (Mittwoch) bei mir arbeitet und sicher fertig werde. Am Mittwoch habe ich dann um 1/2 8 persönlich mit dem Chef gesprochen, der dann noch versuchte, die ganze "Schuld" auf meinen Nachbarn zu schieben, weil dieser auf seinem Liefertermin (Montag bis Mittwoch) bestanden habe. Da sich aber weder mein Nachbar noch ich sich für solche Dinge interessieren, habe ich ihm mitgeteilt, dass bestehende Verträge natürlich einzuhalten sind. Als der Tischler dann am Mittwoch um 19:30 fertig war, habe ich die Zahlung (ca 1/4 der Auftragssummer) verweigert, und darauf hingewiesen, dass ich mich zuerst rechtlich erkundigen muss und mir überlegen muss, wieviel ich mir für den ganzen Ärger einbehalte. Er ist jedoch natürlich auf dem gesamten Restbetrag bestanden. Nun stellen sich für mich ein paar Fragen, da ich das ganze sicherlich nicht so auf mir sitzen lasse, da das ganze Vorgehen einige Probleme für mich verursacht hat (3x von der Arbeit wegfahren (Zeit und Geld), einige Telefonate (Kosten), Ärger (nicht messbar) und weitere verursachen hätte können: Wir heute bekommen heute Vormittag das Wohnzimmer, wo die Küchengeräte und Möbel während des Aufbaus gelage rt wurden. Bei der Küche selbst gibt es keine Mängel, (sowohl der Tischler, als auch der Sachbearbeiter waren die ganze Zeit über recht freundlich, bemüht und wirkten kompetenz, einzig und alleine der Chef ist unorganisiert und überheblich), aber an 2 Stellen (beim Dunstabzug und bei einem Kasterl an der Wand) wurde der Verputz (eigentlich nur die Farbe) beschädigt. [Normalerweise würd ich hier einen Pinsel in die Hand nehmen und schnell drübermalen]. Nun aber zum Rechtlichen: Ich werde daher heute eine Mängelrüge schriftlich an das Unternehmen verfassen und darauf bestehen, dass binnen 6 Wochen die verursachten Schäden repariert werden. * Kann ich mir dafür einen Haftungsrücklass einseitig behalten? * Muss die Küchenfirma, sofern sie den Schaden reparieren lässt, einen konzessionierten Malerbetrieb schicken, oder darf sie das auch selber ausbessern (technisch ist es kein Problem)? * Kann ich irgendwie (rechtlich gedeckt) meine Kosten, die ich durch die Lieferung hatte, geltend machen ( ** Kilometergeld? ** Telefonkosten? ** Verdienstentgang? * oder fällt das in die Kategorie Pech gehabt? * Kann ich dafür belangt werden, die Sachverhaltsdarstellung an den Küchenproduzenten zu schicken? (Die Küchenfirma arbeitet exklusiv für diesen Küchenproduzenten und hat auch den Namen des Küchenproduzenten im eigenen Firmenwortlauft - zumindest im Briefpapier und in der Werbung, dürfte also eine Art Franchise sein.) Mir geht es darum, dass ich nicht gewillt bin, den vollen Restbetrag, der gestern fällig gewesen wäre, zu begleichen, sondern - und sei es nur um ein Zeichen zu setzen - einen Betrag für die ganzen Umstände zurückzubehalten. mfG Thomas Hofer[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Helmut Wabnig (05.06.2008 09:42)
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