Re: Löschung von Einträgen bei Kreditauskunfteien?
Von: Hans Huber (huberh@gmx.net) [Profil]
Datum: 13.06.2008 20:25
Message-ID: <f0f5$4852bbb0$3eb28e19$10712@news.chello.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 13.06.2008 20:25
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"Walter E. Bromberger" schrieb > inkorrekte Einträge löschen lassen kann. Wie ist es aber mit oben > genannten Einträgen, die zwar korrekt sind, jedoch aufgrund "erledigt" > nicht mehr relevant sind ich würde vermuten, potentielle Gläubiger sind auch interessiert an solch "erledigten" Einträgen. Immerhin lässt sich daraus auch eine Zahlungsmoral ableiten. Ob dies bei einem Bankkredit relevant ist wage ich aber zu bezweifeln. Banken verborgen ihr Geld ja in der Regel nicht ohne Sicherheiten - bei Zahlungsunfähigkeit (oder auch Unwilligkeit) bleibt ja in der Regel immer noch die Möglichkeit die Sicherheiten zu verwerten. Firmen deren primäres Geschäft nicht die Finanzbranche ist sind wohl eher an solchen Daten interessiert. Seinem Geld mühevoll mittels hauseigenem oder auch zugekauftem/ausgelagertem Inkasso hinterherzulaufen ist nicht deren Hauptgeschäft und somit eher unerwünscht. Da überlegt man sich unter Umständen ob man jemanden mit solcher Vergangenheit auf offene Rechnung beliefert oder lieber doch auf eine andere Zahlungsvariante besteht.[ Auf dieses Posting antworten ]
