Re: Lieferverzug bei einer Einbauküche
Von: Helmut Wabnig (hwabnig@.-) [Profil]
Datum: 05.06.2008 09:42
Message-ID: <076f44hn1uctcmh5kd277abbikusdiotlf@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 05.06.2008 09:42
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On Thu, 5 Jun 2008 00:34:30 -0700 (PDT), scoutice@gmail.com wrote: >Lieferverzug bei einer Einbauküche, platzen lassen 2er Liefertermine >und weitere Verzögerungen bei der Aufstellung. Geringfügige Schäden an >Verputz durch Tischler verursacht. > >Sachverhalt: >Am zweiten April wurde der geplante Liefertermin in der Kalenderwoche >22 (26. Mai - 30. Mai) schriftlich bestätigt. >Am Montag, 26. Mai wurde die Lieferung der Küche für Mittwoch, 28. Mai >telefonisch angekündigt. Der Aufbau sollte Donnerstag und Freitag >stattfinden. Am Mittwoch wurde die Lieferung auf Donnerstag >verschoben, am Donnerstag auch Donnerstag Nachmittag - jeweils >telefonisch. Am Donnerstag Nachmittag haben dann meine Lebensgefährtin >bzw. ich auf der Baustelle gewartet, niemand ist gekommen. Gegen 17:30 >habe ich dann angerufen, wobei mir mitgeteilt wurde, dass erst am >Freitag geliefert und gearbeitet wird. Dabei ist mir versichert >worden, dass die Küche am Montag fertig sei. >Am Montag am Abend (gegen 17:30) ist kein Tischler mehr auf der >Baustelle, auch ist die Küche nicht fertig. Am Dienstag Abend (17:45) >finde ich ebenfalls niemand vor, nur ist in der Küche gar nichts >passiert. >Umgehende telefonische Rückfrage beim Tischler: Sein Chef hat den >Tischler zum Nachbarn beordert. Telefonische Rückfrage bei meinem >Ansprechpartner in der Firma: Der wusste nichts davon, dass der >Tischler abgezogen wurde, auch der Chef wusste angeblich nichts davon. >Es wurde mir, nachdem meine Forderung der baldigen Fertigstellung sehr >nachdrücklich deponiert habe, zugesichert, dass der Tischler am >nächsten Tag (Mittwoch) bei mir arbeitet und sicher fertig werde. >Am Mittwoch habe ich dann um 1/2 8 persönlich mit dem Chef gesprochen, >der dann noch versuchte, die ganze "Schuld" auf meinen Nachbarn zu >schieben, weil dieser auf seinem Liefertermin (Montag bis Mittwoch) >bestanden habe. Da sich aber weder mein Nachbar noch ich sich für >solche Dinge interessieren, habe ich ihm mitgeteilt, dass bestehende >Verträge natürlich einzuhalten sind. > >Als der Tischler dann am Mittwoch um 19:30 fertig war, habe ich die >Zahlung (ca 1/4 der Auftragssummer) verweigert, und darauf >hingewiesen, dass ich mich zuerst rechtlich erkundigen muss und mir >überlegen muss, wieviel ich mir für den ganzen Ärger einbehalte. Er >ist jedoch natürlich auf dem gesamten Restbetrag bestanden. > >Nun stellen sich für mich ein paar Fragen, da ich das ganze sicherlich >nicht so auf mir sitzen lasse, da das ganze Vorgehen einige Probleme >für mich verursacht hat (3x von der Arbeit wegfahren (Zeit und Geld), >einige Telefonate (Kosten), Ärger (nicht messbar) und weitere >verursachen hätte können: Wir heute bekommen heute Vormittag das >Wohnzimmer, wo die Küchengeräte und Möbel während des Aufbaus gelagert >wurden. > >Bei der Küche selbst gibt es keine Mängel, (sowohl der Tischler, als >auch der Sachbearbeiter waren die ganze Zeit über recht freundlich, >bemüht und wirkten kompetenz, einzig und alleine der Chef ist >unorganisiert und überheblich), aber an 2 Stellen (beim Dunstabzug und >bei einem Kasterl an der Wand) wurde der Verputz (eigentlich nur die >Farbe) beschädigt. [Normalerweise würd ich hier einen Pinsel in die >Hand nehmen und schnell drübermalen]. > >Nun aber zum Rechtlichen: Ich werde daher heute eine Mängelrüge >schriftlich an das Unternehmen verfassen und darauf bestehen, dass >binnen 6 Wochen die verursachten Schäden repariert werden. >* Kann ich mir dafür einen Haftungsrücklass einseitig behalten? >* Muss die Küchenfirma, sofern sie den Schaden reparieren lässt, einen >konzessionierten Malerbetrieb schicken, oder darf sie das auch selber >ausbessern (technisch ist es kein Problem)? >* Kann ich irgendwie (rechtlich gedeckt) meine Kosten, die ich durch >die Lieferung hatte, geltend machen ( >** Kilometergeld? >** Telefonkosten? >** Verdienstentgang? >* oder fällt das in die Kategorie Pech gehabt? >* Kann ich dafür belangt werden, die Sachverhaltsdarstellung an den >Küchenproduzenten zu schicken? (Die Küchenfirma arbeitet exklusiv für >diesen Küchenproduzenten und hat auch den Namen des Küchenproduzenten >im eigenen Firmenwortlauft - zumindest im Briefpapier und in der >Werbung, dürfte also eine Art Franchise sein.) > >Mir geht es darum, dass ich nicht gewillt bin, den vollen Restbetrag, >der gestern fällig gewesen wäre, zu begleichen, sondern - und sei es >nur um ein Zeichen zu setzen - einen Betrag für die ganzen Umstände >zurückzubehalten. > >mfG >Thomas Hofer Hol auch noch gleich einen Mechaniker der deine lockeren Schrauben anzieht. w.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Poster (05.06.2008 10:01)
