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Re: Lieferverzug bei einer Einbauküche

Von: Helmut Wabnig (hwabnig@.-) [Profil]
Datum: 05.06.2008 09:42
Message-ID: <076f44hn1uctcmh5kd277abbikusdiotlf@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
On Thu, 5 Jun 2008 00:34:30 -0700 (PDT), scoutice@gmail.com wrote:

>Lieferverzug bei einer Einbauküche, platzen lassen 2er Liefertermine
>und weitere Verzögerungen bei der Aufstellung. Geringfügige Schäden
an
>Verputz durch Tischler verursacht.
>
>Sachverhalt:
>Am zweiten April wurde der geplante Liefertermin in der Kalenderwoche
>22 (26. Mai - 30. Mai) schriftlich bestätigt.
>Am Montag, 26. Mai wurde die Lieferung der Küche für Mittwoch, 28. Mai
>telefonisch angekündigt. Der Aufbau sollte Donnerstag und Freitag
>stattfinden. Am Mittwoch wurde die Lieferung auf Donnerstag
>verschoben, am Donnerstag auch Donnerstag Nachmittag - jeweils
>telefonisch. Am Donnerstag Nachmittag haben dann meine Lebensgefährtin
>bzw. ich auf der Baustelle gewartet, niemand ist gekommen. Gegen 17:30
>habe ich dann angerufen, wobei mir mitgeteilt wurde, dass erst am
>Freitag geliefert und gearbeitet wird. Dabei ist mir versichert
>worden, dass die Küche am Montag fertig sei.
>Am Montag am Abend (gegen 17:30) ist kein Tischler mehr auf der
>Baustelle, auch ist die Küche nicht fertig. Am Dienstag Abend (17:45)
>finde ich ebenfalls niemand vor, nur ist in der Küche gar nichts
>passiert.
>Umgehende telefonische Rückfrage beim Tischler: Sein Chef hat den
>Tischler zum Nachbarn beordert. Telefonische Rückfrage bei meinem
>Ansprechpartner in der Firma: Der wusste nichts davon, dass der
>Tischler abgezogen wurde, auch der Chef wusste angeblich nichts davon.
>Es wurde mir, nachdem meine Forderung der baldigen Fertigstellung sehr
>nachdrücklich deponiert habe, zugesichert, dass der Tischler am
>nächsten Tag (Mittwoch) bei mir arbeitet und sicher fertig werde.
>Am Mittwoch habe ich dann um 1/2 8 persönlich mit dem Chef gesprochen,
>der dann noch versuchte, die ganze "Schuld" auf meinen Nachbarn zu
>schieben, weil dieser auf seinem Liefertermin (Montag bis Mittwoch)
>bestanden habe. Da sich aber weder mein Nachbar noch ich sich für
>solche Dinge interessieren, habe ich ihm mitgeteilt, dass bestehende
>Verträge natürlich einzuhalten sind.
>
>Als der Tischler dann am Mittwoch um 19:30 fertig war, habe ich die
>Zahlung (ca 1/4 der Auftragssummer) verweigert, und darauf
>hingewiesen, dass ich mich zuerst rechtlich erkundigen muss und mir
>überlegen muss, wieviel ich mir für den ganzen Ärger einbehalte. Er
>ist jedoch natürlich auf dem gesamten Restbetrag bestanden.
>
>Nun stellen sich für mich ein paar Fragen, da ich das ganze sicherlich
>nicht so auf mir sitzen lasse, da das ganze Vorgehen einige Probleme
>für mich verursacht hat (3x von der Arbeit wegfahren (Zeit und Geld),
>einige Telefonate (Kosten), Ärger (nicht messbar) und weitere
>verursachen hätte können: Wir heute bekommen heute Vormittag das
>Wohnzimmer, wo die Küchengeräte und Möbel während des Aufbaus
gelagert
>wurden.
>
>Bei der Küche selbst gibt es keine Mängel, (sowohl der Tischler, als
>auch der Sachbearbeiter waren die ganze Zeit über recht freundlich,
>bemüht und wirkten kompetenz, einzig und alleine der Chef ist
>unorganisiert und überheblich), aber an 2 Stellen (beim Dunstabzug und
>bei einem Kasterl an der Wand) wurde der Verputz (eigentlich nur die
>Farbe) beschädigt. [Normalerweise würd ich hier einen Pinsel in die
>Hand nehmen und schnell drübermalen].
>
>Nun aber zum Rechtlichen: Ich werde daher heute eine Mängelrüge
>schriftlich an das Unternehmen verfassen und darauf bestehen, dass
>binnen 6 Wochen die verursachten Schäden repariert werden.
>* Kann ich mir dafür einen Haftungsrücklass einseitig behalten?
>* Muss die Küchenfirma, sofern sie den Schaden reparieren lässt, einen
>konzessionierten Malerbetrieb schicken, oder darf sie das auch selber
>ausbessern (technisch ist es kein Problem)?
>* Kann ich irgendwie (rechtlich gedeckt) meine Kosten, die ich durch
>die Lieferung hatte, geltend machen (
>** Kilometergeld?
>** Telefonkosten?
>** Verdienstentgang?
>* oder fällt das in die Kategorie Pech gehabt?
>* Kann ich dafür belangt werden, die Sachverhaltsdarstellung an den
>Küchenproduzenten zu schicken? (Die Küchenfirma arbeitet exklusiv für
>diesen Küchenproduzenten und hat auch den Namen des Küchenproduzenten
>im eigenen Firmenwortlauft - zumindest im Briefpapier und in der
>Werbung, dürfte also eine Art Franchise sein.)
>
>Mir geht es darum, dass ich nicht gewillt bin, den vollen Restbetrag,
>der gestern fällig gewesen wäre, zu begleichen, sondern - und sei es
>nur um ein Zeichen zu setzen - einen Betrag für die ganzen Umstände
>zurückzubehalten.
>
>mfG
>Thomas Hofer


Hol auch noch gleich einen Mechaniker
der deine lockeren Schrauben anzieht.


w.

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