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Re: Umkehren bei Linksabbiegeverbot

Von: Theodor Isporidi (theodor.isporidi@gmx.net) [Profil]
Datum: 11.06.2008 00:39
Message-ID: <484f0276$0$11352$3b214f66@tunews.univie.ac.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Hallo !

In a message of 10.06.2008 Katharina Fuhrmann wrote to All about Re:
Umkehren bei Linksabbiegeverbot:

> kann, notfalls mit Hilfe von Ortskundigen hier. Auch wenn es dir
> nicht paßt: Zusatztafeln an Vorrang geben reichen vollkommen, um eine
> Vorrangstraße anzuzeigen!

Sorry, aber das stimmt nicht! Eine Vorrangstraße ist nur dann eine wenn
sie durch Verordnung zu einer solchen erklärt und diese Verordnung auch
korrekt durch Anbringung der Schilder 'Vorrangstraße' und 'Ende der
Vorrangstraße' kundgemacht wurde.

Ersteres Schild hat auf jeden Fall bei einer Verlaufsänderung erneut
angebracht zu werden, sowie alle X Meter (genauen Abstand weiß ich ad
hoc nicht und schlage ich jetzt nicht nach) wiederholt zu werden.

Der Querbalken bei Stop und Vorrang geben Schilder dient lediglich zur
Information des Querverkehrs, eben weil das Schild 'Vorrangstraße'
nicht bei jeder Kreuzung wiederholt wird, ersetzen aber diese Schilder
nicht! Sind die nicht vorhanden handelt es sich nicht um eine
Vorrangstraße, und zwar per Definition.

Rechtlich betrachtet haben die Querbalken den selben informativen
Charakter wie die regelmäßig auf der Fahrbahn aufgemalten 30er, die man
in manchen 30er Zonen sieht. Sie erinnern dich daran nicht schneller zu
fahren, aber sollten die 30er Schilder abmontiert werden haben die
rechtlich absolut keine Wirkung.

Davon abgesehen werden die Querbalken manchmal auch mißbraucht um z.B.
einen Nachrang gegenüber einem besonderen Straßenverlauf anzuzeigen
(z.B. entgegenkommenden Linksabbiegern), auch ohne das dieser
Straßenverlauf eine Vorrangstraße wäre, obwohl das nicht sein sollte.
Bei einem Vorrang geben ohne dieses Zusatzschild ist Vorrang für den
Querverkehr gemeint und man kann davon ausgehen das der
Entgegenkommende das selbe Schild sieht und man daher gegenüber ihm
aufgrund der Gegenverkehrsregel vorrangberechtigt ist.

> Kathi (die dachte, daß das Thema hier schon oft genug durchgekaut
> wurde)

Davon abgesehen das ich mich gerade nicht ans letzte Mal mit diesem
Thema erinnere ist es anscheinend nicht oft genug durchgekaut worden.
Sonst wäre die richtige Antwort hier besser bekannt. ;-)

Bye !

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