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Re: Wieder mal Mahnspesen

Von: Hans Huber (huberh@gmx.net) [Profil]
Datum: 27.06.2008 20:34
Message-ID: <75b72$486532b4$3eb28e19$5009@news.chello.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
"Peter Renner" schrieb

> 2) Darf eine Firma (GIS) auf der nächsten Quartalsrechnung
>    die Mahnspesenn der letzten auf den Betrag draufschlagen ?
>    (dann wäre die Mahnspesen ja "bei einem Betrag dabei")

das Geschilderte Beispiel, dass Mahnspesen ohne der Hauptforderung nicht
mehr einklagbar sind, kommt in der Praxis oft nicht vor. Denn (bei vielen
Geschäften die wir täglich abschließen) wollen wir mit dem
Geschäftspartner
ja nicht nur einen einzigen Geschäftsfall durchführen, sondern gehen z.b.
ein Dauerschuldverhältnis ein, oder Kaufen öfters mal etwas. Die AGB sehen
regelmäßig vor, dass Mahnspesen verrechnet werden und weiters das
einlangende Zahlungen immer auf die älteste Schuld angerechnet werden. So
ist der Saldo des Kundenkontos durch nicht bezahlte Spesen auf der
vorherigen Rechnung bereits mit einem offenen Restbetrag vorbelastet. Wenn
nun eine neue Rechnung hinzukommt fällt diese um diesen Betrag höher aus
(Restschuld am Kundenkonto). Überweist Du nun absichtlich wiederum nur den
"neuen" Betrag und ignorierst die Restschuld, so wird von diesem Betrag
erstmal die Restschuld getilgt. Von der neuen Rechnung bleibt nun also ein
Teil unbezahlt, ein Teil der von bestellter Ware/Dienstleistung herrührt =>
kann auch durchaus dann eingeklagt werden.



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