Re: Lieferverzug bei einer Einbauküche
Von: Katharina Fuhrmann (fuhrmann.katharina@chello.at) [Profil]
Datum: 05.06.2008 11:30
Message-ID: <6apq2dF36ina8U1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 05.06.2008 11:30
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Wolfgang Decker schrieb: > scoutice@gmail.com schrub: > Klar kann man wegen 56 Euro jetzt im Extremfall einen Gerichtsprozess > anstreben, aber die Frage ist halt immer, ob's einem das wert ist. > Mir wär's das nicht, wenn du deine Bauchschmerzen damit beseitigen > kannst, mag es dir das vielleicht wert sein. Seh ich genauso! Und Achtung! Den Verdienstentfall durch den Tag vorm Gericht ersetzt dir garantiert niemand. Allerdings kannst einen Fahrkostenbeitrag in der Höhe eines Fahrscheines bekommen als Zeuge. Als klagende Partei wirds aber schon schwierig AFAIK! Kathi (die sich allerdings fragt, wie man bei 1 oder 2 unnotwendigen Fahrten (zur Not kann man ja auch anrufen, ob sie nun endlich fertig zur Endabnahme sind) und einem Kilometergeld von 38 Cent auf über 56 Euro kommt, ist das so weit weg?)[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Poster (05.06.2008 12:08)
