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Re: Lieferverzug bei einer Einbauküche

Von: Katharina Fuhrmann (fuhrmann.katharina@chello.at) [Profil]
Datum: 05.06.2008 11:30
Message-ID: <6apq2dF36ina8U1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Wolfgang Decker schrieb:
> scoutice@gmail.com schrub:
> Klar kann man wegen 56 Euro jetzt im Extremfall einen Gerichtsprozess
> anstreben, aber die Frage ist halt immer, ob's einem das wert ist.
> Mir wär's das nicht, wenn du deine Bauchschmerzen damit beseitigen
> kannst, mag es dir das vielleicht wert sein.

Seh ich genauso!
Und Achtung! Den Verdienstentfall durch den Tag vorm Gericht ersetzt
dir garantiert niemand. Allerdings kannst einen Fahrkostenbeitrag in
der Höhe eines Fahrscheines bekommen als Zeuge. Als klagende Partei
wirds aber schon schwierig AFAIK!

Kathi (die sich allerdings fragt, wie man bei 1 oder 2 unnotwendigen
Fahrten (zur Not kann man ja auch anrufen, ob sie nun endlich fertig
zur Endabnahme sind) und einem Kilometergeld von 38 Cent auf über 56
Euro kommt, ist das so weit weg?)

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