Re: Beweiskraft Ebaytext
Von: Heinrich Moser (usenet@heinzi.at) [Profil]
Datum: 09.06.2008 14:50
Message-ID: <87abhug4bc.fsf@msgid.heinzi.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 09.06.2008 14:50
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Georg sauseng <gsa@sbox.tugraz.at> writes: > Genau gesehn bei ebay, wurde dort nicht verkauft und später mal > ausserhalb gekauft. Wir haben einen Vertag gemacht in dem wir > festhielten, dass das Gerät unbesehen laut Dokumentation im Internet ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ > gekauft wurde. > > Daher meine Frage, hab das gekaufte Gerät nicht persönlich gesehen > sondern mich auf die Beschreibung verlassen, dies wurde sogar > schriftlich festgehalten, weil der Verkäufer das wollte. > > Nun entspricht das gerät jedoch eben dieser Beschreibung bei ebay ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ > nicht, also sollte man sich, so dachte ich, schon auf eben diesen Text > berufen können... Falls die "Dokumentation im Internet" sich auf diese "Beschreibung bei ebay" bezieht, kannst du dich natürlich darauf berufen. Falls damit eine andere Beschreibung gemeint war, dann natürlich nicht. LG, Heinzi[ Auf dieses Posting antworten ]
