Re: Tür vs. Tor vs. Einfahrt (Re: Abschleppen vor Einfahrt)
Von: Johann Mayerwieser (johann.mayerwieser@gmail.com) [Profil]
Datum: 17.06.2008 20:45
Message-ID: <9d1g54d38hs9s9b6vrp4ni3qa9nv2vmo9h@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 17.06.2008 20:45
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Peter Renner <no-thx@gmx.net> wrote: >Johann Mayerwieser wrote: > >- Puppenkinderwagen >- Kinderwagen >- Tretroller >- ein Paar Inlineskates >- Dreirad >- Fahrrad >- Tandem >- Rikscha >- Motorrad >die alle passten nämlich auch durch eine "normale" Tür, >lassen sich locker ohne Motor schieben, und brauchen nicht >_notwendigerweise_ einen Einfahrt. Warum soll ein Motorradfahrer sein Motorrad händisch 30m zur nächsten Einfahrt schieben? Das solltest übrigens mal mit einer Goldwing vorführen. Abgesehen davon: Den Gehsteig dürfen nur Fußgänger und denen Gleichgestellte benutzen (Rollstuhlfahrer, Pensionistenmercedes, Radfahrer, die ihr Fahrrad schieben). Geschobene Motorräder fallen nicht darunter, dürfen daher eigentlich nur quer zum Gehsteig geschoben werden. Liebe Grüße Hannes -- Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen. Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)[ Auf dieses Posting antworten ]
