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Re: Tür vs. Tor vs. Einfahrt (Re: Abschleppen vor Einfahrt)

Von: Johann Mayerwieser (johann.mayerwieser@gmail.com) [Profil]
Datum: 17.06.2008 20:45
Message-ID: <9d1g54d38hs9s9b6vrp4ni3qa9nv2vmo9h@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Peter Renner <no-thx@gmx.net> wrote:

>Johann Mayerwieser wrote:

>
>- Puppenkinderwagen
>- Kinderwagen
>- Tretroller
>- ein Paar Inlineskates
>- Dreirad
>- Fahrrad
>- Tandem
>- Rikscha
>- Motorrad
>die alle passten nämlich auch durch eine "normale" Tür,
>lassen sich locker ohne Motor schieben, und brauchen nicht
>_notwendigerweise_ einen Einfahrt.

Warum soll ein Motorradfahrer sein  Motorrad händisch 30m zur nächsten
Einfahrt schieben? Das solltest übrigens mal mit einer Goldwing
vorführen.

Abgesehen davon: Den Gehsteig dürfen nur Fußgänger und denen
Gleichgestellte benutzen (Rollstuhlfahrer, Pensionistenmercedes,
Radfahrer, die ihr Fahrrad schieben). Geschobene Motorräder fallen
nicht darunter, dürfen daher eigentlich nur quer zum Gehsteig
geschoben werden.


Liebe Grüße
Hannes

--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)

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