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Re: Verweigerung der Paketannahme

Von: Wolfgang Decker (wode_muelleimer@yahoo.de) [Profil]
Datum: 21.06.2008 16:07
Message-ID: <5j2q54lidudouj6d5n2iko8uh5f82mh2ek@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Werner Tann <wtann@gmx.at> schrub:

>Der Punkt ist, wenn es so in der AGB steht, ist eines klar: here comes
>trouble, und die Post wird nicht einfach den Vorstellungen des
>Empfängers folgen.

Nochmal, ich als Empfänger habe nie den AGB der Post zugestimmt, weiß
auch gar nicht, dass sie sich mit der Lieferung an irgendwen anderen
ihrer Zustellung an *mich* entziehen kann.

>Ziel für Otto Normalstaatsbürger ist es nicht, AGBs
>zu "zerklagen", sondern im Internet Geschäfte zu machen und dabei
>möglichst friktionsfrei sich des Instruments Post zu bedienen - ohne
>Klagen und Anwalt und den ganzen Kram.

Viele versenden schon mittels anderer Paketdienste, muss ich jetzt als
Empfänger alle AGBs aller möglichen Paketdienste durchlesen, nur weil
Quelle zB. mit Hermes verschickt? Oder wer anderer mittels DPD oder UPS?

Nur weil die Post das so in ihre AGB hineinschreibt, muss das vor einem
Gericht ja noch lange nicht Bestand haben. Offenbar gab's noch kein
*großes* Problem damit, weil sonst hätte sicherlich schon jemand
geklagt.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia

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