Re: Wieder mal Mahnspesen
Von: Dark Rayden (rufus_64@gmx.net) [Profil]
Datum: 26.06.2008 10:25
Message-ID: <kjj664pr5qaiq4qt2lrgtuc368do7hemdb@4ax.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 26.06.2008 10:25
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On Wed, 25 Jun 2008 23:07:39 +0200, Otto Adam <geht.wird.aber.nicht.gelesen@gmx.at> wrote: >Dark Rayden schrieb: > >> Otto Adam wrote: >>> Kurt Klauber schrieb: >>>> Hans Huber wrote: > >>>>> Du hast keinen Anspruch darauf überhaupt gemahnt zu werden - wenn der Betrag >>>>> fällig und ausständig ist kann der Gläubiger also auch gleich eine >>>>> gerichtliche Mahnung veranlassen - also suchs Dir aus: gemahnt werden zu >>>>> seinen Konditionen oder einen RSA Brief erhalten. >>>> Wird i.d.R. kaum wer machen, schlicht aus dem einfachen Grund, wenn >>>> sich Zahlung und Mahnung überschneiden. >>> Ja und? >> Nix und. Ist so. > >Was ist so - dass sich jemand nicht traut zu mahnen, weil sich das mit Mit "trauen" hat das nichts zu tun. Es geht schlicht um Kostenersparnis >einer Zahlung ueberschneiden *koennte*? Ist dem doch egal. Wenn in der Nein, eben nicht .. >Zwischenzeit das Geld eingegangen ist, ist die Mahnnung halt >gegenstandslos (zwar auch nicht zwingend, aber in der Praxis). ... eben genau aus dem Grund. Deswegen steht auch immer dieses nette G'satzerl dabei und genau deswegen kann eine 1. Mahnung auch nicht verpflichtend zahlbar sein, das wäre ja ein Widerspruch in sich und ein klasse Abzockbereich. >>>> Deswegen wird IMMER zuerst gemahnt und daher ist auch IMMER die erste >>>> Mahnung ohne Kosten. >>> Es ist so ueblich, aber es ist nicht immer so. >> Stimmt. Es trifft nur _dann_ nicht zu, wenn die 1. Mahnung >> eingeschrieben kommt. Aber selbst das kann daneben gehen, wenn die >> Zahlung schon vorher getätigt wurde. > >Mahnspesen kann jeder verlangen, ab der ersten Mahnung. Ja, sicher, _verlangen_ kann er sie, aber bekommen wird er sie nicht, wenn alles korrekt war, genau darum geht's ja. >>>> Wer sich was anderes einreden läßt, ist selber schuld. >>> Wie meinen? Am besten fristgerecht zahlen. >> Wer sich einreden läßt, daß er bei der ersten Mahnung auch schon >> zahlen muß und dies auch macht, der ist selber schuld. > >Wenn alles normal ablaeuft, muss er schon vor der ersten Mahnung zahlen. >Weil er einen Vertrag eingegangen ist, in dem Zahlungsfristen vereinbart >wurden. Der Schuldiger hat den Vertrag nicht eingehalten. Nö, eben nicht, siehe weiter oben. Eine 1. Mahnung _kann_ nicht zahlbar sein, außer sie wurde Eingeschrieben geschickt um ein Empfangsdatum zu haben. >> @Fristgerecht: >> Bis zu dem angegeben Datum ist fristgerecht. > >Ja. > >> Was die Banken dann machen (oder nicht machen) hat mich als Kunden >> nicht zu interessieren und fällt auch nicht in meinen Handlungsbereich. > >Sehe ich auch so - und bin damit noch immer problemlosest durchgekommen. War bei mir nicht anders. >Wenigstens hier in Oesterreich kenne ich keine Firma, die das so eng >sieht. Wenn da steht Geldeingang bis zum 26. und das Geld ist am 26. auf >die unergruendliche Reise durch die Bankrechner geschickt worden, passt >alles. Der Meinung bin ich auch. Obwohl es schon ab und zu ein paar Ausreißer gibt, die ein wenig zu voreilig mit Mahnungen sind. Und eben wegen diesen paar Ausreißern weiß ich eben, wie's abläuft. >mfg >otto Servus![ Auf dieses Posting antworten ]
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- Otto Adam (26.06.2008 21:36)
- Peter Renner (27.06.2008 15:06)
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- Dark Rayden (28.06.2008 18:22)
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- Thomas Koller (29.06.2008 10:49)
