nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

Patientenverfügung vs. Beihilfe zum S elbstmord

Von: Peter Renner (no-thx@htomail.com) [Profil]
Datum: 27.06.2008 09:11
Message-ID: <ed45$4864921c$3eb2f04d$23495@news.chello.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
angeregt durch die jüngste Ausgabe des Profil habe ich mit
Bekannten ein paar interessante Diskussionen gehabt.


1) allgemein

Dazu folgende Annahmen

- es existiert eine Patientenverfügung die lebensverlängernde
Maßnahmen verweigert

- Unfall, Opfer bewußtlos, im KH aktiviert der Arzt alles
was die Technik bietet um den komatösen Patienten am Leben
zu erhalten.

- Verwandte bringen dem Arzt das Original der Verfügung zur
Kenntis


Was stimmt nun:

a) Abschalten der Geräte wäre dann erlaubt ?

Wenn aber ein katholischer Arzt Abschalten verweigert, wäre
die Verfügung nicht das Papier wert auf der sie mit viel Aufwand
gelandet ist; kann er (der Arzt) die PV aus Gewissensgründen
rechtens ignorieren ?

b) Abschalten der Geräte wäre dann strafbewehrt geboten ?

c) "zu spät."  Die PV muss dem Arzt _vor_ Einschalten der
Geräte bekannt gemacht worden sein, weil "nicht Einschalten"
anders bewertet wird als "aktiv Abschalten".



2) Magensonde

Falls nun in der PV auch Magensonden untersagt wären, wie
sieht das bei einem Patienten aus der einfach nichts mehr
essen will obwohl er technisch noch essen könnte ?

- wird er seinem Wunsch gemäß auch in einem Krankenhaus
"in Ruhe verhungern" dürfen ?

- hat er ein Recht darauf ?



3) PV + Demenz

Gilt eine PV auch wenn der Patient als dement diagnostiziert wird?

Falls nein, hätte er ja weniger Rechte als ein komatöser/bewusstloser
Patient!


TIA
P.

[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten