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Re: Gemeinde riegelt sich vom Durchzugsverkehr (fast) komplett ab

Von: Hubert Kotzler (hk.usenet.noread@aon.at) [Profil]
Datum: 13.06.2008 10:06
Message-ID: <17i9pf2jjmvgq$.6deu0ruyw3a1.dlg@40tude.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Am Fri, 13 Jun 2008 08:58:45 +0200 schrieb Peter Renner:

> Stephan Weinberger wrote:
>> Lustig stell ich mir vor allem vor, wie die genannten Routen/Fahrziele
>> überprüft werden sollen. Dass da wirklich ein Streifenwagen bis zur
>> S1/Schützenweg/Laimerstraße nachzuckelt und sobald man diese
überquert
>> kassiert wird halte ich dann doch für eher unwahrscheinlich...
>
> Aber geh!
> Ein Polizist am Ortseingang, einer am Ausgang plus zwei WalkieTalkies
> und zwei "Amtsuhren", fertig:
>
> Solltest du auf deiner unter 60 Sekunden dauernden Durchfahrt
> tatsächlich wegen "mein Fahrziel lag dazwischen" angehalten haben,
> und danach eine "neue Fahrt begonnen" haben wirst du das irgendwie
> einem UVS Richter glaubhaft machen müssen, sonst wird er - wie die
> Polizisten und vermutlich der Rest der Welt - annehmen, daß du mit
> an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verordnungswidrig
> durchgefahren bist.
>
> Ein paar mal erfolgreich abkassiert und es wird sich herumsprechen.
>

Die Nord-Süd-Ortsdurchfahrt ist ziemlich lang, Ampeln dazwischen, da ist
die zweifelsfreie Beweisführung etwas aufwändiger, insbesondere kann man ja
aus/nach "Wien südlich der S1" (vulgo Wien-Stierofen) kommen/wollen.

>
>
>>> Und wie schauts allenfalls mit Kundmachungsmangel aus, die
>>> unterschiedlichen Zusatztafelromane sind ja im Vorbeifahren gar nicht
>>> verstehbar?
>
> Nicht nur das, sie ist nicht mal im Stand verständlich:
> Es ist mir nicht zumutbar zu wissen was die L2008 für eine Strasse ist!
> http://farm4.static.flickr.com/3122/2572041437_26e6380f85_o.jpg
>
> Ich nehm jetzt mal an dass die nicht so beschriftet ist, sondern
> "Wienergasse" o.ä. auf etwaigen Straßenschildern steht.
> Einem nicht Ortskundigen ist es unmöglich mit vertretbarem Aufwand
> festzustellen ob sein Vorhaben mit Strafe bedroht ist oder nicht.

Ist auch ein guter Punkt.

Aber z. B. auf

http://farm4.static.flickr.com/3001/2572866316_c79d524458_o.jpg

kommts noch dicker, denn laut dieser Tafel darf die Straße (Achauerstraße)
nur befahren werden, um an die genannten Ziele zu kommen (oder eben vorher
am Ziel zu sein). Ein Verlassen der Straße in andere Gebiete des Ortes ist
schon ein Delikt, das auch Anrainer trifft.

Ich rätsele immer noch, warum an den Ortseinfahrten die Zusatztafeln nicht
einheitlich und kompakter mit "ausgenommen Anrainerverkehr,
Ziel-/Quellverkehr Wien Stierofen, Linienbusse sowie Fahrzeuge mit einer
Bauartgeschwindigkeit unter 60 km/h" beschriftet sind, denn damit wäre
erreicht, was in der Gemeindemitteilung als beabsichtigt dargestellt wird -
Legalität und Konrollierbarkeit außen vor.

MfG Hu

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