Re: alimenteberechnung nach heirat?
Von: Matthias Feichtinger (matthias.feichtinger@hotmail.com) [Profil]
Datum: 18.06.2008 08:21
Message-ID: <u4mmi5-c67.ln1@yx.sdfg.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
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Michael Suda <ms.usenet@depp.at> schrieb: > Bernd Petrovitsch wrote: > >> Die Frage ist dann mbMn eher, warum eine kirchliche Heirat ohne >> standesamtliches Äquivalent überhaupt juristisch einen >> (nennenswerten) >> Unterschied macht - egal, ob es um Ansprüche von Studierenden oder >> Witwenpensionen geht. > > Nein, das ist *nicht* die Frage. Sie macht eben ganz klar *keinen* > Unterschied, die Witwe bleibt Witwe (und bekommt weiter ihre Pension, > da sie ja von weltlichen Gesetzes wegen auch keine Unterhaltsanspruch > gegen den "Ehegatten" hat). Die rein kirchliche Trauung beruhigt > lediglich das Gewissen, da das Paar vermutlich kirchenrechtlich > gesehen nicht mehr im "Stand der Sünde" zusammen lebt. > Rechtlich gesehen ist eine solche "Eheschließung" nicht viel mehr als > eine Juxtrauung auf einer Theaterbühne oder beim Film: der > Handlungsverlauf und die Worte passen ins Bild, Wirkung: Null. Hat sich da etwas geändert? Ich kann mich sehr wohl an einen Fall erinnern, wo zur rein kirchlichen Trauung noch eine Dispens vom Bischof notwendig war, egal, also müßte da etwas im Konkordat sein oder gewesen sein, wonach beide Heiratereien irgendwie zusammengehört haben sollten.. Mir schwebt ohnehin etwas laizistisches vor, wie z.B. in der Türkei. (Stichwort: Grundsteuer, Religionslehrer, Steuergelder für Kulturdenkmäler ohne Kontrolle durch den Staat, etc. etc.) -- Fuer die p.t.Leser: Die naechste Zeile enthaelt alle Informationen. LG Matthias:-) .--. -.-- .-. --.. .-. .- ..-. ..- -. .... -.-. --. .--- ...- .-. .- ...- .- .- .-. . .-. ..-. --. -. --.- --. .... .- --.- .-.. -.- .--. .. --- .-. ...- .. ...- .-. .- .- -. --.- -... --. -. --.[ Auf dieses Posting antworten ]
