Re: Rammschutz EU Recht
Von: Roland Messerschmidt (nospam@rfc2606.invalid) [Profil]
Datum: 04.06.2008 23:33
Message-ID: <6aogd7F2p06glU1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 04.06.2008 23:33
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Hallo Elisabeth! Elisabeth Hornbacher schrieb: > Ich wollte mein Auto überprüfen lassen und da wurde mir gesagt das > es ein EU Gesetz gibt, dass dieser nicht mehr am Auto sein darf, > also entfernen, jetzt wollte ich dieses Gesetz kennenlernen :-). Es gibt keine EU-Gesetze, sondern nur EU-Empfehlungen, diee in nationales Recht umgesetzt werden (müssen). Daher mein Rat, mit meinen Erfahrungen mit einem Wohnmobil über 3,5 t (nicht Fisch, nicht Fleisch): scharf zurückschießen! Nachfragen, nach welchem Punkt der Prüf- und Begutachtungsstättenverordnung und nach welchem Punkt des Kraftfahrgesetzes das nicht erlaubt wäre. Und nicht mit dem Mängelkatalog abspeisen lassen! Überzeugend (aka selbstsicher) vorgetragen, rundern meiner Erfahrung nach die meisten recht schnell wieder zurück. Roland (der gerade vor ein paar Tagen so einem Maxl erklären mußte, daß weder Rückfahrwarner, noch Aufkleber mit Namen und Anschrift des Zulassungsbesitzers bei einem Wohnmobil >3,5t notwendig sind...)[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Hans-Christian Grosz (06.06.2008 18:44)
