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Re: Rammschutz EU Recht

Von: Roland Messerschmidt (nospam@rfc2606.invalid) [Profil]
Datum: 04.06.2008 23:33
Message-ID: <6aogd7F2p06glU1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Hallo Elisabeth!

Elisabeth Hornbacher schrieb:

> Ich wollte mein Auto überprüfen lassen und da wurde mir gesagt das
> es ein EU Gesetz gibt, dass dieser nicht mehr am Auto sein darf,
> also entfernen, jetzt wollte ich dieses Gesetz kennenlernen :-).

Es gibt keine EU-Gesetze, sondern nur EU-Empfehlungen, diee in
nationales Recht umgesetzt werden (müssen).

Daher mein Rat, mit meinen Erfahrungen mit einem Wohnmobil über 3,5 t
(nicht Fisch, nicht Fleisch): scharf zurückschießen!

Nachfragen, nach welchem Punkt der Prüf- und
Begutachtungsstättenverordnung und nach welchem Punkt des
Kraftfahrgesetzes das nicht erlaubt wäre. Und nicht mit dem
Mängelkatalog abspeisen lassen!

Überzeugend (aka selbstsicher) vorgetragen, rundern meiner Erfahrung
nach die meisten recht schnell wieder zurück.


Roland
(der gerade vor ein paar Tagen so einem Maxl erklären mußte, daß weder
Rückfahrwarner, noch Aufkleber mit Namen und Anschrift des
Zulassungsbesitzers bei einem Wohnmobil >3,5t notwendig sind...)


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