Re: Tür vs. Tor vs. Einfahrt (Re: Abschleppen vor Einfahrt)
Von: Josef Eschberger (aon.913514572@aon.at) [Profil]
Datum: 17.06.2008 22:24
Message-ID: <48581d86$0$7528$91cee783@newsreader01.highway.telekom.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 17.06.2008 22:24
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"Peter Renner" <no-thx@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag news:5b4ae$48579471$5471908c$5129@news.chello.at... > Johann Mayerwieser wrote: >> Wo steht was, dass bei einer Einfahrt ein Auto durchkommen muss, > > Genau das war meine Frage. Wo steht WAS durchkommen können muß. Steht nirgends, eine Auframpung wird durch den Straßenerhalter angebracht und wird dies im Bauakt der Liegenschaft mitsamt Begründung festgehalten. Erst im Fall einer Berufung gegen einen Strafbescheid erfährt man, ob die Auframpung vom Straßenerhalter oder vom Liegenschaftseigentümer (unrechtsmäßig) angebracht worden ist. Prinzipiell ist ratsam, vor einer Auframpung nicht zu parken, da man nicht weiß, aus welchem Grund die Auframpung angebracht ist. J.E.[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Peter Renner (23.06.2008 10:48)
- Josef Eschberger (24.06.2008 20:12)
