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Re: Tür vs. Tor vs. Einfahrt (Re: Abschleppen vor Einfahrt)

Von: Josef Eschberger (aon.913514572@aon.at) [Profil]
Datum: 17.06.2008 22:24
Message-ID: <48581d86$0$7528$91cee783@newsreader01.highway.telekom.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
"Peter Renner" <no-thx@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:5b4ae$48579471$5471908c$5129@news.chello.at...
> Johann Mayerwieser wrote:
>> Wo steht was, dass bei einer Einfahrt ein Auto durchkommen muss,
>
> Genau das war meine Frage.  Wo steht WAS durchkommen können muß.

Steht nirgends, eine Auframpung wird durch den Straßenerhalter angebracht
und wird dies im Bauakt der Liegenschaft mitsamt Begründung  festgehalten.
Erst im Fall einer Berufung gegen einen Strafbescheid erfährt man, ob die
Auframpung vom Straßenerhalter oder vom Liegenschaftseigentümer
(unrechtsmäßig) angebracht worden ist. Prinzipiell ist ratsam, vor einer
Auframpung nicht zu parken, da man nicht weiß, aus welchem Grund die
Auframpung angebracht ist.

J.E.



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