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Re: Wieder mal Mahnspesen

X-FaceVon: Otto Adam (geht.wird.aber.nicht.gelesen@gmx.at) [Profil]
Datum: 28.06.2008 19:02
Message-ID: <6cn96bF3hdfjkU1@mid.individual.net>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Dark Rayden schrieb:

> Otto Adam wrote:
>> Dark Rayden schrieb:
>>> Otto Adam wrote:
>>>> Dark Rayden schrieb:
>>>>> Otto Adam wrote:

>> Du solltest deutlich von Mahnspesen schreiben, wenn Du Mahnspesen
>> meinst.
> Mahnspesen kommen eigentlich nur in Mahnungen vor, von daher ...

...ist es sinnvoll von Mahnspesen zu schreiben, wenn Du Mahnspesen
meinst.

>> Solltest Du gelegentlich erwaehnen. In einem rein schriftlichen Medium
>> kommt es sonst leicht zu solchen "Missverstaendnissen".
> Was war unverständlich?

Fuer mich, der ich mich frueher mit saeumigen Zahlern herumschlagen
musste und auch gelegentlich schon selber saeumig war, bedeutet "eine
Mahnung zahlen" eher den dort vermerkten Betrag zu zahlen als die
Mahnspesen, die ich auch nie alleine erhalten oder bezahlt habe, sondern
wenn, dann immer verbunden mit dem Rechnungsbetrag.

>>> Ich gehe davon aus, daß, wenn einzahlbar am 28. April gesetzt und
auch
>>> am 28. einbezahlt wurde, es sein könnte, daß eine Mahnung am 3.
Mai
>>> rausgeht, weil der 28. ein Freitag war.
>> Was ja kein Problem darstellt. Obzwar das kein vernuenftiger Mensch
>> macht.
> Wie meinen? Gründe, warum wer, wie, wo und was überweist, sind
> vielfältig.
> _Was_ also macht kein "vernünftiger Mensch"? An einem Freitag
> überweisen? Oder an einem 28.?

Eine Mahnung am Montag verschicken, wenn der Freitag der
Faelligkeitstermin war.

>>> Außerdem geht es nicht darum, den ursprünglichen Betrag _nicht_
zu
>>> zahlen, sondern die geforderten Mahnspesen wenn die Rechnung _vorher_
>>> (also _vor_ dem Einlangen der Mahnung) jedoch schon bezahlt wurde.
>>> Das Ursprungsrechnungsdatum ist dabei unerheblich.
>> Gut. Du zweifelst also nicht an, dass die Schuld zum vereinbarten Termin
>> beglichen zu sein hat - Deine Auesserungen lassen da naemlich Zweifel
>> offen.
> Nein, daran zweifel ich nicht.
> Jedoch gibt es eine Menge Gründe, warum jemand _nicht_ zum angegeben
> Zeitpunkt einbezahlt hat und böswilliges Nichteinzahlen setze ich da
> an ganz unterste Stelle, obwohl das sicherlich auch ein Hauptmotiv von
> einigen Leuten sein kann, ohne Zweifel.

Mir als Glaeubiger ist eigentlich egal, warum einer nicht zahlen kann.
Wenn er das komentarlos macht, gehe ich erstmal davon aus, dass er nicht
zahlen will.

>>> Ich kann mit meinem Zahlschein oder meinem Abbuchungsbeleg jederzeit
>>> einwandfrei beweisen, _wann_ bezahlt wurde.
>> Ja. Und?
>> Wenn Du zu spaet bezahlt hast sind die Mahnspesen zu zahlen.
> Nein, die Mahnspesen haben ja nichts mit dem eigentlichen Betrag und
> dessen Einzahlung zu tun, sondern die sind ja erst da, _weil dir
> jemand eine Mahung schreibt_.

Was in unserer Annahme passiert ist.

> Ein Mahnschreiben ist nichts anders als eine schriftliche Frage von
> "Hallo, lebst du noch, oder hast du vergessen, etwas einzubezahlen?".

Nein, es ist ein Service vom Glaeubiger.

> Erst _dieses_ Schreiben wird als Verursacher der Mahnspesen gesehen.
> Und deswegen heißt es auch "Mahnspesen" und nicht
> "Letztbetragzuspäteinbezahltspesen" oder wie auch immer ...

Eben und das Schreiben wurde geschrieben, weil das Geld nicht
rechtzeitig eintraf. Es hat Kosten verursacht, die nicht verursacht
worden waeren, wenn der Schuldner termingerecht bezahlt haette.

>>> Wenn eine Mahung nicht eingeschrieben geschickt wurde, dann wird der
>>> Verschicker leichte Probleme haben, beweisen zu können, daß die
>>> Mahnung _vorher_ bei dem Betroffenen eingelangt ist, als der
>>> einbezahlt hat.
>> Was ihm egal sein kann.
> Eben nicht ...

Doch ;-)

>>> Kannst noch folgen?
>> Wie meinen?
> Ich erklär's dir:
> Möglichkeit 1:
> Wenn ein Betrag am 10. fällig ist, er erst am 15. einbezahlt (die
> Gründe dazu lassen wir mal komplett außen vor, es gibt einge davon)
> und am 20. das Mahnschreiben kommt, dann sind die Mahnspesen _nicht_
> zu bezahlen.

Doch. Sind sie. [1]

> So halte ich das seit Jahrzehnten und nie gab's ein Problem damit.
> Auch hatte ich kein Problem damit, Mahnspesen, wenn ich wirklich
> vergessen hatte einzuzahlen, weil mir z.B. der Zahlschein aus den
> Augen geraten ist, mitzubezahlen.

Was aber nix ueber die rechtliche Lage aussagt.
Auch wenn ich die gleichen Erfahrungen habe.

> Und da in den meisten Fällen eher Möglichkeit 1 zutrifft, steht eben
> auch immer das G'satzerl dabei.

Das Gsatzerl steht zur Arbeitserleichterung dabei.

> Und nur wenn der Gläubige glaubt, daß Möglichkeit 2 zutrifft, dann
muß
> er das beweisen können und ohne einer eingeschriebenen Mahnung wird
> das eben nicht möglich sein, da kein Zustelldatum vorhanden ist,
> welchs beweist, daß die Mahnung _vor_ dem einzahlen da war..

Egal - siehe oben. [1]

>>> Und da in jeder Mahnung stets das nette Satzerl
>>> "Sollten sie den Betrag _in der Zwischenzeit_ einbezahlt haben, so
>>> sehen Sie dieses Schreiben als gegenstandslos an", stellt sich schon
>>> überhaupt nicht Frage, ob eine 1. Mahnung bezahlt werden muß
oder
>>> nicht.
>> Bitte schreib nicht immer "Mahnung bezahlen", wenn Du eigentlich
meinst,
>> ob man die Mahnspesen zahlen muss, oder nicht.
> Im Normalfall wird jeder verstehen, daß mit "Mahnung bezahlen" die
> Mahnspesen gemeint sind. Bist du nicht so flexibel?

Nein. Siehe oben.

>> Als Glaeubiger geht es
>> erst mal darum, den offenen Betrag ueberwiesen zu bekommen. Die
>> Mahnspesen sind da erst mal nicht so wichtig, vor allem bei der ersten
>> Mahnung.
> Das ist schon richtig, es geht aber nicht darum, einen offenen Betrag
> zu bezahlen (das passiert ja ohnehin), sondern darum, ab wann
> Mahnspesen gerechtfertigt sind und man sie auch bezahlen _muß_.

So bald sie anfallen. [1]

>>> Und eben wegen möglicher Überscheidungen ist dieses Satzerl stets
>>> angeführt.
>> Nein. Nur weil es Arbeit (Telefonate) spart.
> Und eben in 99% der Fälle nichts bringt.

Was - das "Satzerl". Bringt Erleichterung.

>>>>>> Mahnspesen kann jeder verlangen, ab der ersten Mahnung.
>>>>> Ja, sicher, _verlangen_ kann er sie, aber bekommen wird er sie
nicht,
>>>>> wenn alles korrekt war, genau darum geht's ja.
>>>> In 100% der Fälle in denen eine Mahnung verschickt wird, ist nicht
alles
>>>> korrekt.
>>> Stimmt, das fällt auch immer wieder auf.
>> Eben. Einer der beiden (ueblicherweise der Schuldner) hat seinen Teil
>> des Vertrages nicht erfuellt.
> Das ist schon richtig. Nur hat das mit Mahnspesen direkt nichts zu
> tun.

Insofern, als sie der Schuldner sich durch zeitgerechtes Bezahlen haette
sparen koennen.

mfg
otto

[1] Wir sind hier in agr - die Praxis sieht anders aus...

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