Re: Frage zu Wohnungseigentum: "Ausbau Dachstuihl und Schenkung"?
Von: Bernd Petrovitsch (bernd@bofh.at) [Profil]
Datum: 23.06.2008 12:21
Message-ID: <g3ntf4$vr3$1@hermes.luga.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 23.06.2008 12:21
Message-ID: <g3ntf4$vr3$1@hermes.luga.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Hi all! Egon Englsberger wrote: [...] > Wir wollen eine Eigentumswohnung kaufen. In dem Gebäude sind 3 > Eigentümer (mit uns wären es 4) und 2 Mieter. Der das Gebäude Dann werdet ihr wohl (auch) Hausmiteigentümer. > verwaltende Bauträger BUWOG (interessanterweise ein Unternehmen der > IMMOFINANZ) plant, evtl. den Dachboden auszubauen, um weitere Wohungen > hineinzubauen und zu verkaufen/vermieten. Strategisch könnte "Hausverwertung von Altbau" so ablaufen: - Es gibt einen Eigentümer, der das Haus an eine Verwertungfirma[0] verkauft. Die kauft dann das gesanmte Haus (inkl. Mieter, etc.). - Die einzelnen Wohnungen werden weitervermietet oder - saniert oder unsaniert - verkauft (an die Mieter oder Außenstehende). - Der (sonst unbenutzte) Dachboden wird ausgebaut und in möglichst wenige[1] Wohnungen aufgeteilt, komplett ausgebaut und verkauft. Da soll es Förderungen geben, u.U. vom Krätzel abhängig. - Wenn kein Lift da ist, wird auch einer eingebaut. Dafür gibt es nicht unerkleckliche Förderungen der Gem. Wien (ca. 7k€ pro Etage mit Tür, max. 40% der Gesamtkosten). Ähnliches für Behindertenaufzüge von wegen "Barrierefreiheit" (zusätzlich zu obigen Förderungen). Und Lifteinbau, Dachbodenausbau etc. akzeptiert man mit der Unterschrift beim Kauf des Hausmiteigentums, weil es explizit drinsteht - sonst macht das für den Hausverwerter wenig Sinn (oder halt extra teuer). *Ganz* *ganz* *wichtig*: Keine Vollmacht o.ä. unterschreiben, die den Dachbodenausbauer berechtigt, alles (für den Dachbodenausbau) in Eurem Namen zu unterschreiben und zu machen. Da kommt auf einmal eine neue Außenfassade dazu und Stiegenhausrenovierung und die Steigleitungen müssen sowieso neu gemacht werden, weil eine Etage mehr, etc. Egal, ob der mit "sie ersparen sich sooooviel Aufwand" oder "alle anderen haben schon längst unterschrieben" o.a. daherkommt. Besser vorher mit den anderen reden, ob das überhaupt die Wahrheit ist. ad "Aufwand": Die Unterschriften der Hausmiteigentümer zu organisieren (z.B. auf Einreich- und Abschlußpläne) ist Aufgabe des Dachbodenausbauers (die er sich mit obiger Vollmacht massiv erleichtert). Und wenn sich der mit (z.B.) 15 Eigentümern 15 Termine nur wegen einer Planänderung machen muß (z.B. weil die Eigentümer alle gar nicht im Haus wohnen), ist das sein Problem und Teil seines Jobs (und Teil seiner Kalkulation). > Die Fragen sind: > 1.) Ist es richtig, daß allen Eigentümern fiktiv ein Teil des Dachbodens > des Gebäudes gehört? IANAL: Wird vom Einzelfall abhängen. Im Kaufvertrag sollte eigentlich drinstehen, *was* man alles gekauft hat (z.B. könnte ein Kellerabteil auch dabei sein) - sowohl an Fläche als auch an sonstigen Rechten (z.B. Waschküchenmitbenützung, Radabstellraum, ...). > 2.) Ist es richtig, daß ALLE Eigentümer diesem Dachbodenausbau zustimmen > müssen? Üblicherweise unterschreibt man diese Zustimmung mit dem Kaufvertrag des Hausmiteigentums (sonst macht es für den "Hausverwerter" wenig Sinn). Nur selbst mit der Unterschrift muß man nicht alles kommentarlos akzeptieren, was der Dachbodenausbauer (mit und ohne HV) so treibt. Wenn Du Pach hast, ist der auf "möglichst billig" (mit allen negativen Konnotationen) unterwegs und hat eine Partie aus $ÖSTLICHEM_LAND um 5€ pro Kopf und Stunde. Das Wort "Qualität" oder "nachher mind. so gut wie vorher" sind dann unbekannte Konzepte. > 3.) Ist es rechtens, daß für den Ausbau des Dachbodens die Eigentümer > den Dachboden der BUWOG schenken/abtreten MÜSSEN? Unter der Voraussetzung, daß Dir ein Teil des Dachbodens tatsächlich nachweislich gehört: Derartiges in dem Bereich hört sich sehr schräg an. Haben jene, die obiges behaupten, auch Referenzen (auf Gesetze, Erlässe, ...) geliefert oder nur den nicht unüblichen "Beweis durch Bahuptung" (und Hinweis auf die eigenen Kompetenz und Erfahrung) gebracht? > 4.) Ist es richtig, daß ALLEINE die Hausverwaltung zu bestimmen hat, wan > welche Reparaturen zu machen sind und welche Firmen diese ausführen? Nein. Eigentlich sollte die Hausverwaltung nur im Auftrag der Miteigentümer handeln. Üblicherweise bringen HVs Angebote derer Haus-und-Hof-Firmen (weil bei vielen Reparaturen, Änderungen ja erst - von den Eigentümern - beschlossen werden kann, wenn die Kosten bekannt sind). Die HV sollte sich allerdings nicht gegen andere Angebote von außen sperren - sonst sollte man mal drüber nachdenken ..... [...] BTW gibt es - wenn man dort Mitglied ist - bei http://www.gdw.at/ Beratung (Do. 15:15 - 18:15 in der Urania). Bernd [0]: Und ich mein' jetzt nicht unbedingt die ganz schwarzen Schafe mit "aktiven Entmietaktionen". [1]: MWn ca. 9k€ pro neuer Wohnung für nicht schaffbare Parkplätze. -- "I dislike type abstraction if it has no real reason. And saving on typing is not a good reason - if your typing speed is the main issue when you're coding, you're doing something seriously wrong." - Linus Torvalds[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Johann Mayerwieser (23.06.2008 14:24)
- Klaus Klingenbusch (23.06.2008 15:27)
- Bernd Petrovitsch (24.06.2008 13:53)
- Hubert Partl (24.06.2008 15:37)
- Egon Englsberger (24.06.2008 19:17)
- Bernd Petrovitsch (25.06.2008 00:11)
- Johann Mayerwieser (25.06.2008 08:25)
