Re: Wieder mal Mahnspesen
Von: Hans Bachner (hans@bachner.priv.at) [Profil]
Datum: 26.06.2008 23:29
Message-ID: <g418o4.8a.1@usenet.bachner.priv.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 26.06.2008 23:29
Message-ID: <g418o4.8a.1@usenet.bachner.priv.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Dark Rayden <rufus_64@gmx.net> wrote: > On Wed, 25 Jun 2008 23:07:35 +0200, Johann Mayerwieser > <johann.mayerwieser@gmail.com> wrote: > >>Dark Rayden <rufus_64@gmx.net> wrote: >> >>>@Fristgerecht: >>>Bis zu dem angegeben Datum ist fristgerecht. Was die Banken dann >>>machen (oder nicht machen) hat mich als Kunden nicht zu interessieren >>>und fällt auch nicht in meinen Handlungsbereich. >> >>Diese Einstellung empfehle ich dir besonders bei Organmandaten oder >>Anonymverfügungen - da wirst dann sehen, wie egal es dir ist, was die >>Bank macht. > > Hatte ich zwar bisher noch selten welche, ich auch > ich sehe jetzt aber nicht, warum das dort anders wäre. aber ich hab grad meine erste Anonymverfügung seit 12 oder 13 Jahren bei der Hand. Da steht vorne auf dem Zahlschein drauf: "Einlangend am Konto der Behörde: 24.06.2008", und auf der Rückseite: "Die Übermittlung [damit ist die Überweisung gemeint, Anm.] ist so rechtzeitig vor dem letzten Eizahlungstag vorzunehmen, dass der Betrag dem Konto des Überweisungsempfängers fristgerecht gutgeschrieben wird." Auf Deutsch: die Banklaufzeit geht zu Lasten des Einzahlenden. Weiter: "Weder verspätete Einzahlungen noch [...] können als schuldbefreiend anerkannt werden. Solche Einzahlungen und Überweisungen hätten trotzdem die Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens zur Folge." Irgendwas unklar? > Eine Überschneidung kann auch hier passieren. Nur hilft es dir nichts. Entweder das Geld ist am verlangten Tag auf dem Konto der Polizei *eingelangt* oder nicht. Wenn nicht, gibt's ein Verwaltungsstrafverfahren - auch wenn das Geld von deinem Konto schon abgebucht ist. Auch verschiedene Firmen haben auf Rechnungen oder in den AGB stehen, dass das Geld am letzten Tag der Zahlungsfrist beim Gläubiger angekommen sein muss - ob durch persönliche Barzahlung, Geldschein im Briefumschlag per Post oder durch Banküberweisung ist sekundär. Fußweg, Post- oder Banklaufzeit musst *du* einkalkulieren. Das Finanzamt ist da kulanter - da werden Einzahlungen, die bis zu drei (Bank-?)Tage nach Ende der Zahlungsfrist eintreffen, offiziell als rechtzeitig anerkannt. Hans.[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Katharina Fuhrmann (27.06.2008 08:05)
- Johann Mayerwieser (27.06.2008 09:39)
- Thomas Koller (27.06.2008 13:59)
- Johann Mayerwieser (27.06.2008 21:39)
- Hans Huber (27.06.2008 20:21)
- Dark Rayden (27.06.2008 15:26)
- check pls (27.06.2008 15:52)
- Thomas Koller (27.06.2008 15:59)
- Heinrich Moser (27.06.2008 16:28)
- Dark Rayden (28.06.2008 18:22)
- Johann Mayerwieser (28.06.2008 22:22)
- Thomas Koller (29.06.2008 10:33)
- Heinrich Moser (29.06.2008 22:33)
- Peter Renner (27.06.2008 17:06)
