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Re: Wieder mal Mahnspesen

Von: Hans Bachner (hans@bachner.priv.at) [Profil]
Datum: 26.06.2008 23:29
Message-ID: <g418o4.8a.1@usenet.bachner.priv.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Dark Rayden <rufus_64@gmx.net> wrote:

> On Wed, 25 Jun 2008 23:07:35 +0200, Johann Mayerwieser
> <johann.mayerwieser@gmail.com> wrote:
>
>>Dark Rayden <rufus_64@gmx.net> wrote:
>>
>>>@Fristgerecht:
>>>Bis zu dem angegeben Datum ist fristgerecht. Was die Banken dann
>>>machen (oder nicht machen) hat mich als Kunden nicht zu interessieren
>>>und fällt auch nicht in meinen Handlungsbereich.
>>
>>Diese Einstellung empfehle ich dir besonders bei Organmandaten oder
>>Anonymverfügungen - da wirst dann sehen, wie egal es dir ist, was die
>>Bank macht.
>
> Hatte ich zwar bisher noch selten welche,

ich auch

> ich sehe jetzt aber nicht, warum das dort anders wäre.

aber ich hab grad meine erste Anonymverfügung seit 12 oder 13 Jahren bei
der Hand.

Da steht vorne auf dem Zahlschein drauf: "Einlangend am Konto der
Behörde: 24.06.2008", und auf der Rückseite: "Die Übermittlung
[damit ist
die Überweisung gemeint, Anm.] ist so rechtzeitig vor dem letzten
Eizahlungstag vorzunehmen, dass der Betrag dem Konto des
Überweisungsempfängers fristgerecht gutgeschrieben wird."

Auf Deutsch: die Banklaufzeit geht zu Lasten des Einzahlenden.

Weiter: "Weder verspätete Einzahlungen noch [...] können als
schuldbefreiend anerkannt werden. Solche Einzahlungen und Überweisungen
hätten trotzdem die Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens zur
Folge."

Irgendwas unklar?

> Eine Überschneidung kann auch hier passieren.

Nur hilft es dir nichts. Entweder das Geld ist am verlangten Tag auf dem
Konto der Polizei *eingelangt* oder nicht. Wenn nicht, gibt's ein
Verwaltungsstrafverfahren - auch wenn das Geld von deinem Konto schon
abgebucht ist.

Auch verschiedene Firmen haben auf Rechnungen oder in den AGB stehen,
dass das Geld am letzten Tag der Zahlungsfrist beim Gläubiger angekommen
sein muss - ob durch persönliche Barzahlung, Geldschein im Briefumschlag
per Post oder durch Banküberweisung ist sekundär. Fußweg, Post- oder
Banklaufzeit musst *du* einkalkulieren.

Das Finanzamt ist da kulanter - da werden Einzahlungen, die bis zu drei
(Bank-?)Tage nach Ende der Zahlungsfrist eintreffen, offiziell als
rechtzeitig anerkannt.

Hans.

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