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Re: Frage zu Wohnungseigentum: "Ausbau Dachstuihl und Schenkung"?

Von: Bernd Petrovitsch (bernd@bofh.at) [Profil]
Datum: 24.06.2008 16:53
Message-ID: <g3r1or$5q7$1@hermes.luga.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Michael wrote:
[...]
> Und nochmals ACHTUNG: Lasst eine Begehung des Hauses machen, in der
> der Zustand der Wohnung genau protokolliert wird, also Risse in
Wänden
> und Fliessen, abgesplitterte Farbe usw. Sowas sollte eigentlich auch
> ein unabhängiger Zivilingenieur machen. Damit habt ihr was in der
> Hand, wenn durch die Umbaumassnahmen was passiert. Denn sowas
> geschieht 100%ig!

Das hilft nur wenig, wenn sich der Ausbau über viele Jahre hinzieht (udn
der
Zeitwert am Ende dementsprechend viel weniger wie am Beginn ist. Seriös
renovieren oder Ausmalen ist wenig sinnvoll, wenn potentiell in ein paar
Wochen der nöchste feuchte Fleck an der Decke droht).
Da sollte man sofort bei jedem Schaden extrem lästig sein und die
Versicherung des Dachbodenausbauers (und ihn) in die Pflicht nehmen.

Bernd
--
"I dislike type abstraction if it has no real reason. And saving
on typing is not a good reason - if your typing speed is the main
issue when you're coding, you're doing something seriously wrong."
- Linus Torvalds

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