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Re: Anstiftung zur Prostitution

Von: Georg Jakob (jack@unix.sbg.ac.at) [Profil]
Datum: 07.06.2008 16:47
Message-ID: <g2e72b$9ok$1@news.lrz-muenchen.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht

Hallo,

Zeitreisender wrote:
> Hallo liebe Leute! ich brauche eure Einschätzung, ob ich gerade dabei
> bin einen großen Fehler zu machen...Ich habe letztens nachts gesurft
> und bin da auf die Seite Kijiji gekommen. Dort gibt es eine Rubrik
> "Flirtkontakte" . Hier bieten bzw. suchen Frauen wie Männer
Kontakte,
> teilweise gegen TG (Taschengeld). Ich fand das ganz spannend und habe
> auch eine Anzeige aufgegeben. Inhalt etwa so: Millionär sucht
> Geliebte. Biete großzügiges Taschengeld für diskretes Treffen. Nun
hat
> sich tatsächlich eine Frau gemeldet, die offensichtlich keine
> Prostituierte ist, aber Geld braucht. Wir haben uns verabredet. Vor
> dem Treffen kommen mir aber nun Zweifel und Skrupel. War mein Angebot
> vielleicht strafbar? Habe ich damit Prostitution angestiftet? Nutze
> ich die Notlage von Frauen mit meinem Angebot aus? Andererseits denke
> ich, dass es doch absolut freiwillig ist sich auf so ein Inserat zu
> melden?  Was sagt ihr dazu????

Bist du Millionär und bereit das großzügige Taschengeld auch
zu investieren? Wenn nein:

§ 108 (1) StGB Wer einem anderen in seinen Rechten dadurch
absichtlich einen Schaden zufügt, dass er ihn oder einen Dritten
durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung
oder Unterlassung verleitet, die den Schaden herbeiführt, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.


--
kindest regards,                        jack@unix.sbg.ac.at
Georg Jakob          http://www.users.sbg.ac.at/~jack

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