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alimenteberechnung nach heirat?

Von: Sabine Dohmhofer (die_schnelle_biene@gmx.at) [Profil]
Datum: 13.06.2008 19:05
Message-ID: <a0599$4852a8c8$557c09d4$16306@news.inode.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
hallöchen,

ich hab da eine frage:

mein freund und ich haben vor zu heiraten. er hat ein minderjähriges kind
aus einer vorigen beziehung, für das er alimente bezahlt. aufgrund von
differenzen hat die kindesmutter auf die bezahlung des maximums
(prozentsatz) geklagt, mein freund wurde rechtskräftigt verurteilt, ab
sofort mehr unterhalt zu zahlen.

in einem der gerichtsschreiben, in dem er seinerzeit aufgefordert wurde,
sein einkommen (gehaltszetteln) offenzulegen, stand, daß falls er
verheiratet sei, anzuführen sei, wie hoch das haushaltseinkommen ist.

es ergeben sich nun folgende fragen:

1.)
ist bei verheirateten paaren dann vom HAUSHALTSeinkommen der jeweilige
prozentsatz alimente zu zahlen?

2.)
falls JA: kann man diesen definitiven nachteil (ich habe kein interesse, der
gut situierten mutter von meinem einkommen etwas geben zu müssen, denn wie
komme ich dazu) umgehen, indem man nicht standesamtlich, sondern nur
kirchlich heiratet? also quasi "nicht vor dem gesetz.".

3.)
gilt 1.) auch für lebensgemeinschaften, wenn wir uns gemeinsam eine wohnung
anschaffen und damit naütürlich denselben wohnsitz haben?

danke für eure antworten!

sabine



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