Re: keine Funktionsgarantie?
Von: Hans Bachner (hans@bachner.priv.at) [Profil]
Datum: 03.07.2008 00:32
Message-ID: <g4h6mg.6n.1@usenet.bachner.priv.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
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Katharina Fuhrmann <fuhrmann.katharina@chello.at> wrote: > Bernhard Kuemel schrieb: >> >> Wie seht ihr in so einem Fall Gewaehrleistungsansprueche etc.? Betrug? > <schnipp> > Bei privat zu privat kannst die Gewährleistung ausschließen, sonst > würde es ja irgendwann keine Gebrauchtteile mehr geben, ab einem > gewissen Alter der Dinge. <schnapp> Soviel ich weiß, muss das Ding (wenn nicht explizit als "defekt" verkauft) zumindest bei der Ankunft beim Käufer noch funktionieren. Wenn es dann drei Stunden später den Geist aufgibt und Gewährleistung ausgeschlossen ist --> Pech gehabt. (Das sieht man ja auch öfter - "verkaufe den Artikel vorsichtshalber als defekt" - in der Regel werden dann halt auch schlechtere Preise erzielt). Vielleicht kann ein Rechtskundiger diese Ansicht sogar noch mit passenden Paragraphen untermauern. Hans.[ Auf dieses Posting antworten ]
