Re: Delle durch Tür öffnen
Von: Hans Huber (huberh@gmx.net) [Profil]
Datum: 01.07.2008 21:53
Message-ID: <953cb$486a8b21$3eb28e19$19268@news.chello.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 01.07.2008 21:53
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"Peter Renner" schrieb > Ich meinte sie zahlt für eine Sachdensart wo ohne Versicherungsschutz > der Geschädigte übrigbliebe. Wenn sie mir nur ZahlungsverPFLICHTUNGEN > abnehmen würde, also Fälle wo ich ggf. per Gericht zur > Schadensbegleichung verpflichtet werden würde, verstünde ich ja noch > warum sie im Haushaltsversicherungsvertrag von einer Privat- > haftPFLICHTversicherungskomponennte schreiben. ich bin auch der Meinung, die Haushaltsversicherung zahlt den Schaden "freiwillig" ohne Rechtsanspruch darauf zu haben. Nehmen wir mal typische Vertragsbedingungen her: http://www.zuritel.at/documents/ahv95.pdf | Die Versicherung erstreckt sich nach | Maßgabe des Deckungsumfanges | der AHVB auf Schadenersatzverpflichtungen | des Versicherungsnehmers | als Privatperson aus den Gefahren | des täglichen Lebens mit Ausnahme | der Gefahr einer betrieblichen, | beruflichen oder gewerbsmäßigen | Tätigkeit, insbesondere ... [Liste von Ausschlussgründen] Gibts keine Verpflichtung zum Schadenersatz, springt auch die Versicherung (laut Versicherungsbedingungen) nicht ein. Möglicherweise könnte man noch argumentieren, dass die Gefahr geklagt zu werden (wegen Verletzung der Aufsichtspflicht) gar nicht erst in Kauf genommen wird, sondern die billige Fensterscheibe einfach "freiwillig" von der Versicherung beglichen wird (um keinen Prozess zu riskieren und möglicherweise doch Schadenersatzpflichtig zu werden).[ Auf dieses Posting antworten ]
