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Rechtskraft von Gerichtsbeschlüssen.

Von: staarfleet3001@liwest.at [Profil]
Datum: 04.07.2008 23:16
Message-ID: <b3b60175-cadc-484b-acdc-ff4baecde0e4@2g2000hsn.googlegroups.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Liebes Forum!

Wann ist ein Gerichtsbeschluss rechtskräftig?

Für den Normalfall ist mir die Sache einigermaßen klar, also 2 Wo nach
Zustellung, wenn ich mich nicht irre. Die Frist wird den Parteien
eingeräumt, um eventuell ein Rechtsmittel ergreifen zu können. So weit
so gut.

Was ist aber, wenn es kein ordentliches Rechtmittel mehr gibt (z.B 2.
Instanz, Gericht spricht aus, dass ein ordentlicher Revisonrekurs
nicht möglich ist)  wird der Beschluss dann bereits mit Zusellung
rechtskräftig oder gibts da auch noch eine Frist?

Info: Außerstreitverfahren (Besuchsrechtsangelegenheit)


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