Rechtskraft von Gerichtsbeschlüssen.
Von: staarfleet3001@liwest.at [Profil]
Datum: 04.07.2008 23:16
Message-ID: <b3b60175-cadc-484b-acdc-ff4baecde0e4@2g2000hsn.googlegroups.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 04.07.2008 23:16
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Liebes Forum! Wann ist ein Gerichtsbeschluss rechtskräftig? Für den Normalfall ist mir die Sache einigermaßen klar, also 2 Wo nach Zustellung, wenn ich mich nicht irre. Die Frist wird den Parteien eingeräumt, um eventuell ein Rechtsmittel ergreifen zu können. So weit so gut. Was ist aber, wenn es kein ordentliches Rechtmittel mehr gibt (z.B 2. Instanz, Gericht spricht aus, dass ein ordentlicher Revisonrekurs nicht möglich ist) wird der Beschluss dann bereits mit Zusellung rechtskräftig oder gibts da auch noch eine Frist? Info: Außerstreitverfahren (Besuchsrechtsangelegenheit)[ Auf dieses Posting antworten ]
