Re: Mail veroeffentlichen = Urheberrechtsverletzung?
Von: christian mock (cm@tahina.priv.at) [Profil]
Datum: 20.09.2008 08:01
Message-ID: <slrngd94ct.9sm.cm@erl.tahina.priv.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 20.09.2008 08:01
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Matthias Kahlert <ImightreadmailtothisadressorimightnotbutinanycasesendmeNOSPAM@kahlert.at> wrote: >> Rechtlich hat das IMHO keine Grundlage. > > Siehe dazu das Urheberrechtsgesetz: > >> § 77. (1) Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen >> dürfen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art, wodurch >> sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, >> wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers oder, falls er >> gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu >> haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden. [...] > Die Frage ist also, ob "berechtigte Interessen" verletzt werden. Ob das > Interesse einer Firma, dass etwa ihr schleissiges Kundendienstverhalten > öffentlich nicht breitgetreten wird, "berechtigt" ist, kann wohl nur ein > Richter entscheiden. aus dem gesetzestext geht für mich aber eindeutig hervor, daß es sich um *vertrauliche* briefe von *personen* dreht, nicht um *geschäftspost* von *firmen*. ciao, cm. -- ** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/ Ich beraube mich doch nicht des Vergnügens zu beobachten, wie sich diese zarte Knospe der Dummheit weiter entfaltet. Markus Pirchner ueber xxx in abm-mi[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Bernhard Kuemel (20.09.2008 17:10)
- christian mock (21.09.2008 20:33)
- Helmut Wabnig (20.09.2008 23:07)
- Bernhard Kuemel (22.09.2008 00:38)
- Helmut Wabnig (21.09.2008 07:14)
- christian mock (22.09.2008 09:40)
- Erich (Wir 3) TLAPAK (21.09.2008 10:21)
