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Re: Mail veroeffentlichen = Urheberrechtsverletzung?

Von: christian mock (cm@tahina.priv.at) [Profil]
Datum: 20.09.2008 08:01
Message-ID: <slrngd94ct.9sm.cm@erl.tahina.priv.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Matthias Kahlert
<ImightreadmailtothisadressorimightnotbutinanycasesendmeNOSPAM@kahlert.at> wrote:

>> Rechtlich hat das IMHO keine Grundlage.
>
> Siehe dazu das Urheberrechtsgesetz:
>
>> § 77. (1) Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche
Aufzeichnungen
>> dürfen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art, wodurch
>> sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden,
>> wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers oder, falls er
>> gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu
>> haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.

[...]

> Die Frage ist also, ob "berechtigte Interessen" verletzt werden. Ob das
> Interesse einer Firma, dass etwa ihr schleissiges Kundendienstverhalten
> öffentlich nicht breitgetreten wird, "berechtigt" ist, kann wohl nur
ein
> Richter entscheiden.

aus dem gesetzestext geht für mich aber eindeutig hervor, daß es sich
um *vertrauliche* briefe von *personen* dreht, nicht um
*geschäftspost* von *firmen*.

ciao,

cm.

--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
Ich beraube mich doch nicht des Vergnügens zu beobachten, wie sich diese
zarte Knospe der Dummheit weiter entfaltet.
Markus Pirchner ueber xxx in abm-mi

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