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Re: "Blaulichtsteuer" wann (nicht) fällig?

Von: Klaus Klingenbusch (mcm57@gmx.at) [Profil]
Datum: 04.09.2008 19:11
Message-ID: <e72f637c-cd63-4895-9574-1ed50922cd4e@a2g2000prm.googlegroups.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
On 4 Sep., 18:52, Johann Mayerwieser <johann.mayerwie...@gmail.com>
wrote:

> Sollten die Angaben im Zulassungsschein ausreichen. Und über
> Führerschein (Nummer, ausstellende Behörde etc.) sollte der Wohnsitz
> des betreffenden auch auszuforschen sein.
>

Klar reicht das in der Praxis.

Aber die Bedingung der StVO ist damit oft nicht erfüllt. (Ich fahre
meist mit einem Wagen der auf meine Frau zugelassen ist.
Analog gibt es viele Firmenfahrzeige usw. wo Zulassungsbesitzer nicht
gleich Lenker ist. Und da die Personen lt. Absatz 1
(aben auch die Lenker) ihren Wonsitz nachweisen(!) müssen sollte dies
eigentlich als Argument gegen die Entrichtung
der BLSt gelten können.

In der Praxis hab ich kein Problem mit FS + Zulassungschein bei einem
österr. KFZ zufrieden zu sein. Es geht mir nur
um die (theoretische) Diskussion ob dies nicht ein Grund wäre die BLSt
ggF. nicht zu zahlen.

Klaus

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