Re: "Blaulichtsteuer" wann (nicht) fällig?
Von: Klaus Klingenbusch (mcm57@gmx.at) [Profil]
Datum: 04.09.2008 19:11
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On 4 Sep., 18:52, Johann Mayerwieser <johann.mayerwie...@gmail.com> wrote: > Sollten die Angaben im Zulassungsschein ausreichen. Und über > Führerschein (Nummer, ausstellende Behörde etc.) sollte der Wohnsitz > des betreffenden auch auszuforschen sein. > Klar reicht das in der Praxis. Aber die Bedingung der StVO ist damit oft nicht erfüllt. (Ich fahre meist mit einem Wagen der auf meine Frau zugelassen ist. Analog gibt es viele Firmenfahrzeige usw. wo Zulassungsbesitzer nicht gleich Lenker ist. Und da die Personen lt. Absatz 1 (aben auch die Lenker) ihren Wonsitz nachweisen(!) müssen sollte dies eigentlich als Argument gegen die Entrichtung der BLSt gelten können. In der Praxis hab ich kein Problem mit FS + Zulassungschein bei einem österr. KFZ zufrieden zu sein. Es geht mir nur um die (theoretische) Diskussion ob dies nicht ein Grund wäre die BLSt ggF. nicht zu zahlen. Klaus[ Auf dieses Posting antworten ]
