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Re: Hecke wächst über Nachbargrund

Von: Klaus Klingenbusch (mcm57@gmx.at) [Profil]
Datum: 02.10.2008 19:21
Message-ID: <4f770900-5968-4809-9141-cd931f0c6699@64g2000hsu.googlegroups.com>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Ohne Anspruch darauf daß die richtigund noch gültig ist:

1. In § 364 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der
Ausübung ihrer Rechte aufeinander
Rücksicht zu nehmen.“
2. Dem § 364 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Ebenso kann der Grundstückseigentümer einem Nachbarn die von
dessen Bäumen oder anderen
Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft
insoweit untersagen, als diese
das Maß des Abs. 2 überschreiten und zu einer unzumutbaren
Beeinträchtigung der Benutzung des
Grundstücks führen. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen über den
Schutz von oder vor Bäumen
und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Feld-,
Ortsbild-, Natur- und Baumschutz,
bleiben unberührt.“
3. § 422 lautet:
„§ 422. (1) Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden
Wurzeln eines fremden Baumes
oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die
über seinem Luftraum hängenden
Äste abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber fachgerecht
vorzugehen und die Pflanze
möglichst zu schonen. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen über
den Schutz von oder vor Bäumen
und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Feld-,
Ortsbild-, Natur- und Baumschutz,
bleiben unberührt.
(2) Die für die Entfernung der Wurzeln oder das Abschneiden der Äste
notwendigen Kosten hat der
beeinträchtigte Grundeigentümer zu tragen. Sofern diesem aber durch
die Wurzeln oder Äste ein Schaden
entstanden ist oder offenbar droht, hat der Eigentümer des Baumes oder
der Pflanze die Hälfte der notwendigen
Kosten zu ersetzen.“

http://www.kfunigraz.ac.at/mediation/quellen/ZivilrechtsAenderungsgesetz.pd
f


Zusätzlich würde ich der Nachbarin / dem RA anbieten die Hecke
"jederzeit" zu schneiden sofern der notwendige Zutritt gefahrlos (wg.
der erwähnten Hunde) ermöglicht wird. Daß zum Schneiden einer Hecke
ein Zutritt notwendig ist ist ja immanent. Und Unmögliches zu
verlangen wird sich ja kaum durchsetzen lassen. Wenn ich das Posting
richtig verstanden habe, wäre der OP ja bereit die Hecke (selbst) zu
schneiden, wenn er nur dazu könnte.

Weiters habe ich im Hinterkopf, daß vor einer Klage ein
Mediationsverfahren seit 2004 vorgeschrieben ist. Goolge oder ev. AK
sollten da helfen können.

Klaus

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