Re: Hecke wächst über Nachbargrund
Von: Klaus Klingenbusch (mcm57@gmx.at) [Profil]
Datum: 02.10.2008 19:21
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Newsgroup: at.gesellschaft.recht
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Ohne Anspruch darauf daß die richtigund noch gültig ist: 1. In § 364 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen.“ 2. Dem § 364 wird folgender Abs. 3 angefügt: „(3) Ebenso kann der Grundstückseigentümer einem Nachbarn die von dessen Bäumen oder anderen Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft insoweit untersagen, als diese das Maß des Abs. 2 überschreiten und zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks führen. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen über den Schutz von oder vor Bäumen und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Feld-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz, bleiben unberührt.“ 3. § 422 lautet: „§ 422. (1) Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen über den Schutz von oder vor Bäumen und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Feld-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz, bleiben unberührt. (2) Die für die Entfernung der Wurzeln oder das Abschneiden der Äste notwendigen Kosten hat der beeinträchtigte Grundeigentümer zu tragen. Sofern diesem aber durch die Wurzeln oder Äste ein Schaden entstanden ist oder offenbar droht, hat der Eigentümer des Baumes oder der Pflanze die Hälfte der notwendigen Kosten zu ersetzen.“ http://www.kfunigraz.ac.at/mediation/quellen/ZivilrechtsAenderungsgesetz.pd f Zusätzlich würde ich der Nachbarin / dem RA anbieten die Hecke "jederzeit" zu schneiden sofern der notwendige Zutritt gefahrlos (wg. der erwähnten Hunde) ermöglicht wird. Daß zum Schneiden einer Hecke ein Zutritt notwendig ist ist ja immanent. Und Unmögliches zu verlangen wird sich ja kaum durchsetzen lassen. Wenn ich das Posting richtig verstanden habe, wäre der OP ja bereit die Hecke (selbst) zu schneiden, wenn er nur dazu könnte. Weiters habe ich im Hinterkopf, daß vor einer Klage ein Mediationsverfahren seit 2004 vorgeschrieben ist. Goolge oder ev. AK sollten da helfen können. Klaus[ Auf dieses Posting antworten ]
