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Re: Kündigungsfrist

Von: Florian Burger (wird.nicht.gelesen@inode.at) [Profil]
Datum: 16.09.2009 21:17
Message-ID: <Xns9C88D774C91A6florianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Klaus Lans schrieb:

> Der Dienstnehmer kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung der
> gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15. oder zum letzten Tag eines
> Kalendermonats beenden.
>
> Was heisst das jetzt genau, wenn das Dienstverhältnis an einem
> Monatsersten begonnen hat? Einreichung der Kündigung zB. am letzten
> Tag des Kalendermonats. Bis wann müsste man dann dort noch arbeiten?

Annahme: es handelt sich um einen Angestellten mit mindestens 5 h/Woche:
Seine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat (§ 20 Abs 4 AngG).

Wird die Kündigung heute am 16.09.2009 dem Arbeitgeber überreicht, ist
der letzte Arbeitstag der 31.10.2009 (16.09. + 1 Monat => 16.10. =>
nächster Kündigungstermin 31.10.).

Wurde die Kündigung gestern am 15.09.2009 dem Arbeitgeber überreicht, ist
der letzte Arbeitstag der 15.10.2009 (15.09. + 1 Monat => 15.10.).

Wird die Kündigung am 30.09.2009 dem Arbeitgeber überreicht, ist der
letzte Arbeitstag ebenfalls der 31.10.2009.

Wird die Kündigung am 01.10.2009 dem Arbeitgeber überreicht, ist der
letzte Arbeitstag der 15.11.2009 (01.10. + 1 Monat => 01.11. => nächster
Kündigungstermin 15.11.)

Preisfrage: Die Kündigung wird am 30.01.2010 dem Arbeitgeber überreicht.
Wann ist der letzte Arbeitstag?

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im
UStG"
ISBN 3-8311-0562-6                     |             ISBN 3-7007-2235-4
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