Re: Kündigungsfrist
Von: Florian Burger (wird.nicht.gelesen@inode.at) [Profil]
Datum: 16.09.2009 21:17
Message-ID: <Xns9C88D774C91A6florianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 16.09.2009 21:17
Message-ID: <Xns9C88D774C91A6florianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Klaus Lans schrieb: > Der Dienstnehmer kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung der > gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15. oder zum letzten Tag eines > Kalendermonats beenden. > > Was heisst das jetzt genau, wenn das Dienstverhältnis an einem > Monatsersten begonnen hat? Einreichung der Kündigung zB. am letzten > Tag des Kalendermonats. Bis wann müsste man dann dort noch arbeiten? Annahme: es handelt sich um einen Angestellten mit mindestens 5 h/Woche: Seine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat (§ 20 Abs 4 AngG). Wird die Kündigung heute am 16.09.2009 dem Arbeitgeber überreicht, ist der letzte Arbeitstag der 31.10.2009 (16.09. + 1 Monat => 16.10. => nächster Kündigungstermin 31.10.). Wurde die Kündigung gestern am 15.09.2009 dem Arbeitgeber überreicht, ist der letzte Arbeitstag der 15.10.2009 (15.09. + 1 Monat => 15.10.). Wird die Kündigung am 30.09.2009 dem Arbeitgeber überreicht, ist der letzte Arbeitstag ebenfalls der 31.10.2009. Wird die Kündigung am 01.10.2009 dem Arbeitgeber überreicht, ist der letzte Arbeitstag der 15.11.2009 (01.10. + 1 Monat => 01.11. => nächster Kündigungstermin 15.11.) Preisfrage: Die Kündigung wird am 30.01.2010 dem Arbeitgeber überreicht. Wann ist der letzte Arbeitstag? Florian -- "Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG" ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4 http://www.zivildienstrecht.at |[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Manfred Floh (16.09.2009 22:17)
- Florian Burger (18.09.2009 20:48)
