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Re: Kündigungsfrist

Von: Florian Burger (wird.nicht.gelesen@inode.at) [Profil]
Datum: 16.09.2009 21:33
Message-ID: <Xns9C88D9742FC5Cflorianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Franz Huber schrieb:

> Für mehr als 3 Tage braucht er einen Arzt.

Aber nicht automatisch. Es muss ihn der Arbeitgeber dazu auffordern.

> Der Dienstnehmer sollte den Krankenstand aber
> tunlichst zu Hause verbringen. Wird er im Schwimmbad gesehen, gibt das
> sicher eine Entlassung.

Aber möglicherweise eine unberechtigte Entlassung. Wenn der Krankenstand
durch ein Rückenleiden oder eine psychische Erkrankung verursacht wurde,
kann er ruhig im Schwimmbad gesehen werden. Der Arbeitnehmer darf nur
nichts machen, das den Genesungsverlauf hindert.

> In meinem
> Kollektivvertrag steht etwa, dass Personen, die wo anders aus einem
> Grund entlassen wurden, der auch bei uns ein Entlassungsgrund ist,
> nicht angestellt werden dürfen.

Welcher KollV soll das denn sein?

> Weiters steht, dass jemand, der die
> Anstellung trotz eines Hinderungsgrundes erschlichen hat, zu entlassen
> ist.

Wohl eher: "entlassen werden kann".

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im
UStG"
ISBN 3-8311-0562-6                     |             ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at         |

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