Re: Kündigungsfrist
Von: Florian Burger (wird.nicht.gelesen@inode.at) [Profil]
Datum: 16.09.2009 22:48
Message-ID: <Xns9C88E7CFC9506florianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 16.09.2009 22:48
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Franz Huber schrieb: > "Florian Burger" wrote ... > >> Welcher KollV soll das denn sein? > > Sparkassen. Hm, ja. § 2 KollV für die Ang der Sparkassen: "§ 2 Ausschließungsgründe (1) Von der Anstellung sind ausgeschlossen: a) Personen, die von einem inländischen Gericht (bzw Gericht eines EWR- Mitgliedsstaates) wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind, b) Personen, die aus einem Dienstverhältnis aus einem Grund entlassen wurden, der auch bei der Sparkasse als Entlassungsgrund gelten würde, c) Personen, deren Handlungsfreiheit aus einem anderen Grund als dem der Minderjährigkeit beschränkt ist, d) Eltern, Kinder, Geschwister und der Ehegatte eines Organmitgliedes oder eines Angestellten der Sparkasse. (2) Wer eine Anstellung erschlichen hat, obwohl ein Ausschließungsgrund vorlag, ist zu entlassen." Die von David monierten "bürgerlichen Ehrenrechte" scheinen in lit a modernisiert worden zu sein. Solche Ausschließungsgründe sind aber unüblich, wie auch andere Teile des Sparkassen-KollV unüblich sind (zB Pragmatisierung). Da darf es auch nicht wundern, dass die Bank Austria den KollV auf jenen der Banken und Bankiers gewechselt hat. An diese Ausschließungsgründe kann aber die Sparkasse als Arbeitgeberin nicht gebunden sein (jedenfalls nicht arbeitsrechtlich, vielleicht als Mitglied des Sparkassenverbandes), dh sie kann natürlich jemanden einstellen, der aus einem Dienstverhältnis entlassen wurde (zB der gewinnbringende Fondsmanager...). Dementsprechend ist arbeitsrechtlich Abs 2 nicht ernst zu nehmen. Florian -- "Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG" ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4 http://www.zivildienstrecht.at |[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Franz Huber (16.09.2009 23:14)
