Re: Möglicherweise ungerechtfertig hohe H eiz- und Warmwasserkostenvorschreibung: Was kö nnen wir tun?
Von: Bernhard Kuemel (bernhard@bksys.at) [Profil]
Datum: 23.10.2009 16:23
Message-ID: <7234c$4ae1bc5a$557f72dc$32368@news.inode.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 23.10.2009 16:23
Message-ID: <7234c$4ae1bc5a$557f72dc$32368@news.inode.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Roman Schreiber wrote: > Wir fragen uns nun: > 1. Muß der Wärmeabrechner seine Kalkulation, wie er auf die EUR 104,- pro > Monat kommt, offenlegen? Ich schaetze mal ja, bedingt. Er muss sicher Papier und Strom fuer seine Buchhaltung verrechnen, aber wird nicht jedes Blatt und den Stromverbrauch fuer jeden CPU Taktzyklus einzeln angeben muessen. Zumindest die Kosten fuer die gelieferte Energie wird er offenlegen muessen. Es kann ja nicht sein, das er dir irgedeine Zahl auf die Rechnung schreibt, ohne dass du kontrollieren kannst, ob das auch gerechtfertigt ist. Vor allem, wenn die Zahl scheinbar zu hoch ist. Lies mal den Vertrag, den du mit ihm hast. Da sollte drin stehen, was du zu zahlen hast. Vielleicht steht aber nicht drin, wieviel. Du solltest auch eine Moeglichkeit haben, zu kontrollieren, wieviel du geliefert bekommen hast. Also Zugang zum Gaszaehler, zumindest bei der Ablesung. Dann wird er dir den Gaspreis sagen muessen, und schon kannst du rechnen. Unsere Strom/Gasrechnung ist recht kompliziert, und nicht nur Gasmenge*Gaspreis. Aber wenn du sagst, die Rechnung macht mehr als Gasmenge*Gaspreis aus, dann muss er wohl argumentieren, wie es zu der Differenz kommt. 1x/Jahr ablesen und ein paar Rechnungen schicken darf nicht 50e/Monat kosten. Schau am Zaehler, wieviel du verbrauchst, und verlange eine Einstufung, die deinem realen (selbst gemessenen) Verbrauch naeher kommt. Du koenntest auch selbstaendig nur einen realistischen Verbrauch bezahlen. Wenn dein Lieferant mehr haben will, muesste er dich klagen. Vertragsklauseln, die einen Vertragspartner erheblich benachteiligen sind in deinem Fall ev. unwirksam. Wenn also vereinbart ist, dass dein Lieferant bis zur ersten Ablesung einen Betrag nach seinem Belieben einheben darf, und der Betrag zu hoch ist, kommt er damit vor Gericht nicht durch. Er koennte vielleicht die Lieferungen einstellen. Ruf mal dort an und verlange Vorgesetzte oder kompetentere Menschen. Oder geh persoenlich hin. Frag mal deine Nachbarn, was die zahlen. Moeglich waere auch, dass die gelieferte/verrechnete Energie nicht bei dir ankommt, z.B. wenn Zaehler (Hauszaehler, Heizkoerperzaehler) manipuliert werden. Du koenntest z.B. mal 1-2 Wochen nur elektrisch heizen und das messen, dann weisst du ca. wieviel Energie deine Wohnung verbraucht. Konsumentenschutzeinrichtungen sind sparsamer als Anwaelte und bewirken ev. mehr, indem Missstaende eher grundlegend behoben werden. lg, Bernhard[ Auf dieses Posting antworten ]
