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Re: Möglicherweise ungerechtfertig hohe H eiz- und Warmwasserkostenvorschreibung: Was kö nnen wir tun?

Von: Bernhard Kuemel (bernhard@bksys.at) [Profil]
Datum: 23.10.2009 16:23
Message-ID: <7234c$4ae1bc5a$557f72dc$32368@news.inode.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Roman Schreiber wrote:
> Wir fragen uns nun:
> 1. Muß der Wärmeabrechner seine Kalkulation, wie er auf die EUR 104,-
pro
> Monat kommt, offenlegen?

Ich schaetze mal ja, bedingt. Er muss sicher Papier und Strom fuer seine
Buchhaltung verrechnen, aber wird nicht jedes Blatt und den
Stromverbrauch fuer jeden CPU Taktzyklus einzeln angeben muessen.
Zumindest die Kosten fuer die gelieferte Energie wird er offenlegen
muessen. Es kann ja nicht sein, das er dir irgedeine Zahl auf die
Rechnung schreibt, ohne dass du kontrollieren kannst, ob das auch
gerechtfertigt ist. Vor allem, wenn die Zahl scheinbar zu hoch ist.

Lies mal den Vertrag, den du mit ihm hast. Da sollte drin stehen, was du
zu zahlen hast. Vielleicht steht aber nicht drin, wieviel.

Du solltest auch eine Moeglichkeit haben, zu kontrollieren, wieviel du
geliefert bekommen hast. Also Zugang zum Gaszaehler, zumindest bei der
Ablesung. Dann wird er dir den Gaspreis sagen muessen, und schon kannst
du rechnen. Unsere Strom/Gasrechnung ist recht kompliziert, und nicht
nur Gasmenge*Gaspreis. Aber wenn du sagst, die Rechnung macht mehr als
Gasmenge*Gaspreis aus, dann muss er wohl argumentieren, wie es zu der
Differenz kommt.

1x/Jahr ablesen und ein paar Rechnungen schicken darf nicht 50e/Monat
kosten.

Schau am Zaehler, wieviel du verbrauchst, und verlange eine Einstufung,
die deinem realen (selbst gemessenen) Verbrauch naeher kommt.

Du koenntest auch selbstaendig nur einen realistischen Verbrauch
bezahlen. Wenn dein Lieferant mehr haben will, muesste er dich klagen.
Vertragsklauseln, die einen Vertragspartner erheblich benachteiligen
sind in deinem Fall ev. unwirksam. Wenn also vereinbart ist, dass dein
Lieferant bis zur ersten Ablesung einen Betrag nach seinem Belieben
einheben darf, und der Betrag zu hoch ist, kommt er damit vor Gericht
nicht durch. Er koennte vielleicht die Lieferungen einstellen.

Ruf mal dort an und verlange Vorgesetzte oder kompetentere Menschen.
Oder geh persoenlich hin. Frag mal deine Nachbarn, was die zahlen.

Moeglich waere auch, dass die gelieferte/verrechnete Energie nicht bei
dir ankommt, z.B. wenn Zaehler (Hauszaehler, Heizkoerperzaehler)
manipuliert werden. Du koenntest z.B. mal 1-2 Wochen nur elektrisch
heizen und das messen, dann weisst du ca. wieviel Energie deine Wohnung
verbraucht.

Konsumentenschutzeinrichtungen sind sparsamer als Anwaelte und bewirken
ev. mehr, indem Missstaende eher grundlegend behoben werden.

lg, Bernhard

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