nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

Re: Bei Rotlicht Platz machen?

Von: Florian Burger (wird.nicht.gelesen@inode.at) [Profil]
Datum: 30.10.2009 21:50
Message-ID: <Xns9CB4DD7FA393Fflorianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Katharina Scholz schrieb:

> Was verstehts ihr eigentlich unter "in die Kreuzung einfahren"?

"In die Kreuzung einfahren" heißt für mich (§ 38 Abs 1 StVO)
- wenn eine Haltelinie vorhanden ist: Überfahren der Haltelinie;
- wenn ein Schutzweg oder Radfahrerüberfahrt ohne Haltelinie vorhanden
ist: Befahren der ersten Querungshilfe;
- wenn eine Kreuzung ohne Schutzweg und ohne Haltelinie vorhanden ist:
Befahren des querenden Fahrstreifens;
- ansonsten Überfahren der gedachten Linie auf Höhe des Lichtzeichens.

> Ich fahr, wenn ich im Weg steht, meist vor meinen Nachbarn auf den
> Zebrastreifen. Also aus dem Weg.
> Aber ist das schon "in die Kreuzung einfahren"?

Das "in die Kreuzung einfahren" ist an sich ja nicht verboten. Untersagt
ist aber die Missachtung des (roten oder gelben) Lichtzeichens.

> Kathi (die glaubt, daß genau hier die Meinungen auseinander gehen)

Der Notstand entschuldigt alles, was verboten ist, aber zum Schutz des
höheren Gutes notwendig war. Egal ob Zebrastreifen Befahren oder
Querverkehr Behindern. Aber ich gebe Dir insofern recht, wenn Du meinst,
dass man zwar auf dem Schutzweg vor dem daneben stehenden Fahrzeug
ausweichen darf (obwohl an sich verboten, aber durch Notstand
entschuldigt), nicht aber -- sozusagen die Gelegenheit nutzend -- gleich
die ganze Kreuzung bei Rot überqueren, wenn's und weils nicht notwendig
ist (ist verboten und bleibt verboten, es sei denn, Umstände erfordern
es).

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im
UStG"
ISBN 3-8311-0562-6                     |             ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at         |

[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten