Re: Bei Rotlicht Platz machen?
Von: Bernhard Kuemel (bernhard@bksys.at) [Profil]
Datum: 24.10.2009 23:48
Message-ID: <7501b$4ae3764a$557f72dc$6103@news.inode.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 24.10.2009 23:48
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Thomas Probst wrote: > Darf man oder darf man nicht? > Und wenn ja: wo steht's geschrieben? StGB: Entschuldigender Notstand § 10. (1) Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Hier handelt es sich allerdings nicht um eine mit Strafe bedrohte Tat, sondern um eine Verwaltungsuebertretung. Ich vermute aber, dass es irgendwo etwas gibt, dass auch diesen Fall entschuldigt, wenn sogar mit "Strafe" bedrohte Taten entschuldigt sind. lg, Bernhard[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Bernhard Kuemel (25.10.2009 00:02)
- Florian Burger (25.10.2009 00:34)
