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Re: Bei Rotlicht Platz machen?

Von: Bernhard Kuemel (bernhard@bksys.at) [Profil]
Datum: 24.10.2009 23:48
Message-ID: <7501b$4ae3764a$557f72dc$6103@news.inode.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Thomas Probst wrote:
> Darf man oder darf man nicht?
> Und wenn ja: wo steht's geschrieben?

StGB:
Entschuldigender Notstand

§ 10. (1) Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen
unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem
anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende
Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den
sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den
rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes
Verhalten zu erwarten war.

Hier handelt es sich allerdings nicht um eine mit Strafe bedrohte Tat,
sondern um eine Verwaltungsuebertretung. Ich vermute aber, dass es
irgendwo etwas gibt, dass auch diesen Fall entschuldigt, wenn sogar mit
"Strafe" bedrohte Taten entschuldigt sind.

lg, Bernhard

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